Das Übergangsgeld wird aus dem Entgelt berechnet, das Sie im letzten Entgeltabrechnungszeitraum (das ist in der Regel der letzte Kalendermonat) vor Beginn der Reha erzielt haben. Zusätzlich erfolgt eine Übergangsgeldberechnung aus dem Tarifentgelt, das für die Beschäftigung/den Beruf maßgebend ist, den Sie aus gesundheitlichen Gründen aufgegeben haben. Die beiden Ergebnisse werden verglichen und das höhere Ergebnis ist für Ihr Übergangsgeld maßgebend. Sollten Sie also vor der Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben noch einmal eine Arbeit aufnehmen und dieses Entgelt höher sein als das Tarifentgelt, würde sich auch Ihr Übergangsgeld erhöhen.