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Zur Moderatoren-Antwort springenHallo mrymen,
es ist richtig, das Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld der vergangenen 12 Monate bei der Berechnung des Übergangsgeldes berücksichtigt werden.
Ich empfehle Ihnen nun in Ihrem Falle eine der folgenden Möglichkeiten, um Ihrer Rentenversicherung mitzuteilen, dass Sie innerhalb des letzten 12-Monats-Zeitraumes bei Ihrem vorigen Arbeitgeber auch noch Urlaubsgeld erhalten haben:
Entweder Sie gehen mit dem entsprechenden Formular, nachdem Ihr jetziger Arbeitgeber seine Angaben gemacht, noch zu Ihrem alten Arbeitgeber, damit dieser seine Angaben in diesem Formular ergänzt.
Oder Sie weisen in einem kurzen Begleitschreiben Ihre Deutsche Rentenversicherung darauf hin, dass Sie in den letzten 12 Monaten auch noch Urlaubsgeld von Ihrem früheren Arbeitgeber hatten, und fügen Ihrem Begleitschreiben entweder die entsprechende Lohnbescheinigung, in welcher das Urlaubsgeld abgerechnet wurde, oder eine extra ausgestellte formlose Bescheinigung Ihres früheren Arbeitgebers bei, in welcher die Höhe des Urlaubsgeldes sowie der Zeitpunkt der Auszahlung aufgeführt ist.
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