Hallo Reha-Anfaenger,
bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird das Bemessungsentgelt des Krankengeldes mit dem Tarifentgelt der Tätigkeit verglichen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann. Der höhere Betrag wird gezahlt, der Aussage von "ÜG" ist somit zuzustimmen.
Welcher Wert als Bemessungsgrundlage letztendlich in Ihrem konkreten Fall herangezogen werden wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.