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Experten-Antwort

Berechnung Uebergangsgeld bei beruflicher Reha

von Reha-Anfaenger15.12.2020 | 10:46
105 Ansichten
2 Antworten

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Sehr geehrtes Expertenteam, seit 14.08.2019 bin ich krank. Seit 26.09.2019 beziehe ich Krankengeld bis voraussichtlich 11.01.2021. Am 12.01.2021 beginnt meine berufliche Reha mit der Zahlung von Übergangsgeld. Mein Arbeitsverhältnis besteht über den 12.01.2021 hinaus. Wie wird in diesem Fall das Übergangsgeld berechnet? Anhand des Krankengeldes oder des letzten Lohnes im Juni 2019? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Reha-Anfaenger

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Reha-Anfaenger,

bei einer Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) wird das Bemessungsentgelt des Krankengeldes mit dem Tarifentgelt der Tätigkeit verglichen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeführt werden kann. Der höhere Betrag wird gezahlt, der Aussage von "ÜG" ist somit zuzustimmen.

Welcher Wert als Bemessungsgrundlage letztendlich in Ihrem konkreten Fall herangezogen werden wird, erfahren Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

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1 Antworten

ÜGam 15.12.2020 | 11:06
Es werden die Berechnungsdaten der Krankenkasse übernommen. Außerdem findet noch eine Vergleichsberechnung aus einer Qualifikationsgruppe statt. Der höhere Betrag wird gezahlt.
Deutsche Rentenversicherung
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