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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld / Leistungen zur Teilhabe

von Aimy06.11.2014 | 12:33
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4 Antworten

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Hallo liebe Forum Mitglieder, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnung des Übergangsgeldes (Umschulungsgeld). Mein Mann bekam aufgrund eines Arbeitsunfalls 3 Jahre Verletztengeld (von Feb 11 bis Okt 14) - nun mußte er ab Mitte Okt 14 ALG 1 beantragen. Hier wurde eine Berechnung nach einer fiktiven Einkommensstufe vorgenommen. Ab März 2015 beginnt die Umschulung und er erhält dann ein Übergangsgeld / Umschulungsgeld. Genau Daten nochmal tabellarisch: 2011 - ab Februar Verletztengeld 2012 - durchgehend Verletztengeld 2013 - durchgehend Verletztengeld 2014 - bis Oktober Verletztengeld seit Okt 14 - März 15 ALG 1 (fiktive Berechnung; daher sehr niedrig) anschließend Umschulungsgeld. Nun ist meine Frage, nach welcher Grundlage wird die Höhe des Übergangsgeldes berechnet? Also wie hoch wird das Übergangsgeld ungefähr ausfallen? Im Netz konnte ich dazu leider nichts finden. Ich hoffe hier kann mir das jemand verständlich erklären. Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aimy,

bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Umschulung) wird das Übergangsgeld aus dem zuletzt abgerechneten Arbeitsentgelt, nicht aus Lohnersatzleistungen wie Verletztengeld oder Arbeitslosengeld I, berechnet. Das zuletzt abgerechnete Arbeitsentgelt darf nicht länger als 3 Kalenderjahre zurückliegen (abgestellt auf den Beginn der Massnahme). Daher findet ausschließlich eine Berechnung des Übergangsgeldes aus 65 % aus dem derzeit geltenden tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts (Berechnungsgrundlage) statt. Die tatsächliche Höhe des täglichen Übergangsgeldes beträgt bei Versicherten mit unterhaltspflichtigen Kindern 75 % bzw. für alle anderen Versicherten 68% der Berechnungsgrundlage.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Aimy,

die Ermittlung des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelts erfolgt individuell durch die Sachbearbeitung. Daher können wir dazu keine Aussage treffen.

Bei weiteren Fragen können Sie sich gern an die zuständige Sachbearbeitung wenden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Aimyam 06.11.2014 | 14:58
Da ja das zuletzt berechnete Arbeitsentgeld in unserem Fall mehr als 3 Jahre zurückliegt, wird in unserem Fall dann offensichtlich als Berechnungsgrundlage das derzeit geltende tarifliche oder ortsübliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Gibt es irgendwo eine Tabelle wo ich nachlesen kann wie hoch dieses Arbeitsentgelt ist??? Ich kann leider nirgendwo etwas dazu finden. Dann könnte ich ja außrechnen was wir bekommen würden. Haben Kinder also 75 % von der Berechnungsgrundlage. Nur wo finde ich die Berechnungsgrundlage? (NRW Raum Köln) oder können Sie mir da eine Zahl nennen? Vielen Dank
rehafallam 11.11.2014 | 11:27
es gibt ein tarifregister für nrw. dort stehen die berufe drin. die kann als grundlage mal nützlich sein. im internet unter tarifregister nrw schauen.
Deutsche Rentenversicherung
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