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Experten-Antwort

Berechnung Übergangsgeld von Krankentagegeld (privat)

von Mirko Meier08.11.2019 | 09:34
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1 Antworten

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Hallo, ich bin Angestellter und Pflichtversichert in der Rentenversicherung. Nach > 6 Wochen Krankheit bekomme ich privates Krankentagegeld. Nun trete ich eine Reha an und möchte Übergangsgeld beantragen. Für die Berechnung des Übergangsgeld ist scheinbar unmittelbar der Tag vor Beginn der Reha entscheidend. An diesem Tag bekam ich mein privates Krankentagegeld und kein Gehalt. Bin ich überhaupt berechtigt Übergangsgeld zu erhalten? Wenn ja auf welcher Berechnungsgrundlage? Das Formular G0518 an die Krankenkasse ist ausschließlich auf GKVs ausgerichtet. Viele Grüße Mirko Meier

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo "Mirko Meier",

es ist der letzte Tag vor Beginn der Rehabilitationsleistung beziehungsweise bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit der letzte Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit für die Anspruchsprüfung nach § 20 SGB VI maßgeblich. So wie Sie darlegen, waren Sie durchgehend (also ununterbrochen) länger als 6 Wochen arbeitsunfähig vor Beginn der Reha-Leistung. Insofern wäre auf den Tag vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit abzustellen. Wir gehen davon aus, dass Sie als Angestellter hier über Arbeitsentgelt verfügt haben werden, aus dem auch Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet wurden. Insoweit ist ein Anspruch auf Übergangsgeld wahrscheinlich zu bejahen. Um eine Aussage über die Berechnungsgrundlagen zu treffen müssten hier nun die genauen zeitlichen Daten vorhanden sein. Dies würde in einem solchen Forum zu weit führen.

Wenden Sie sich diesbezüglich also bitte an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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