Hallo Thea,
es wird eine Vergleichsberechnung gemacht.
Das Entgelt aus der tats. Beschäftigung ist in Ihrem Fall bei einer Teilzeitbeschäftigung ohne Bedeutung. Daher steht die Frage des Tariflohns aus der prägenden Tätigkeit im Raum und die Frage kann aus dem Entgelt nach der Umsetzung ein LTA-Übergangsgeld berechnet werden?
Dies ist m.E. nicht ganz eindeutig und hängt von den Umständen im Einzelfall ab, wie z.B. medizinische Gründe (Konnte erwartet werden, dass die neue Beschäftigung gesundheitl. geeignet ist, Sie auf Dauer wiedereinzugliedern), die hier nicht beantwortet werden können.
Freundliche Grüße