Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnung von Hinzuverdienst

von _Anja_21.07.2010 | 19:16
8572 Ansichten
11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich würde gerne wissen, welcher Hinzuverdienst hier möglich wäre. Der Hinzuverdienst soll für die Ehefrau berechnet werden. Diese bezieht Rente wegen voller Erwerbesminderung. Geboren im Sept. 1947 Rentenbetrag Brutto 962,31 EUR. Dazu erhält sie noch eine betriebliche Rente von 85,27 EUR mtl.. Der Ehemann ist nun verstorben (geb. 08/44) und bezog eine Brutto Altersrente von 701,07 EUR. Kann mir jemand sagen was Sie nun an Witwenrente erhält und wenn man das hat, was sie dann noch hinzuverdienen darf??? Oder mir erklären wie ich da am besten vorgehe. Ich habe schon ca. 2 Stunden recherchiert aber ich verstehe fast nur Bahnhof. Wäre SUPER wenn mir jemand helfen könnte. Danke. Anja

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Von Ihrer eigenen Rente wird von der Nettorente die Freigrenze von 718,08 EUR abgezogen, vom überzähligem Betrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet.

Die Betriebsrente ist anrechnungsfrei.

Berechnung ohne Centbeträge:

962,- minus ca. 10% KV und PV = Nettorente 866,- EUR minus Freigrenze 718,- EUR = Überzählig 148,- EUR. Davon 40% ergeben 59,- EUR. Die Witwenrente wird ab dem 4. Monat nach dem Todesmonat um 59,- gekürzt.

Sie erhält im sog. Sterbevierteljahr 3 X 701,- EUR. Danach 60% (420,-) minus 59,- EUR = 361,- EUR.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Genau so ist es. Entschuldigung, dass ich nicht weiter darauf einging, aber für mich war es einfach schlußfolgernd!

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

9 Antworten

Arnoldam 22.07.2010 | 08:03
Ein höherer Zuverdienst geht immer auf Kosten der Witwenrente und wird gegen gerechnet. Im schlimmsten Fall kommt dann ab einer gewissen Höhe des Zuverdienstes bzw. eigenen Einkommens keine Witwenrente mehr zur Auszahlung.
Arnoldam 21.07.2010 | 21:09
Die Witwenrente können Sie hier selbst berechnen : http://www.baufinanzierungsrechner.eu/witwenrente.php ergibt ca. 289 Euro an Witwenrente.
_Anja_am 22.07.2010 | 07:31
Guten Morgen und DANKE für die Antworten. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann kann man in diesem Fall nichts mehr "frei" hinzuverdienen, sondern es werden dann immer 40% des übersteigenden Betrages angerechenet. Wenn sie jetzt noch 300,00 EUR zusätzlich verdient, würde es wie demnach wie folgt aussehen: Nettorente 867,52 EUR zzgl. 300,00 EUR minus Freigrenze 718,08 EUR = Überzählig 449,44 EUR. Davon 40% ergeben 179,78 EUR. Die Witwenrente wird ab dem 4. Monat nach dem Todesmonat um 179,78 gekürzt. 701,07 x 60% minus 179,78 EUR = Sie erhält im sog. Sterbevierteljahr 3 X 701,- EUR Witwenrente. Danach 60% (420,60) minus 179,78 EUR = 240,86 EUR Ist das so richtig? DANKE für die Hilfe hier. Anja
Schwarzwälderam 22.07.2010 | 08:19
Von der Nettorente können Sie noch pauschal 3 % Steuer abziehen. Das ändert zwar am oben beschriebenen Prinzip nichts grundsätzliches, bedeutet aber immerhin 10 Euro Kürzung weniger bei der H Rente.
_Anja_am 22.07.2010 | 08:08
Eine Entschuldigung ist nicht notwendig!!! Für mich ist es jetzt auch schlußfolgernd *grins*. Manchmal ist dieses Amtsdeutsch so Deutsch, dass man vor lauter Deutsch nur noch Bahnhof versteht. Vielen lieben Dank nochmals für die ganze Hilfe hier. Anja
_Anja_am 22.07.2010 | 08:10
Wenn ich zusätzlich arbeite, tue ich doch was für die Wirtschaft aber irgendwie werde ich dafür noch bestraft ..... Vielleicht wollte ich es deswegen nicht verstehen .. Arnold - dir auch DANKE für deine Hilfe. Anja
Bertam 22.07.2010 | 08:31
Zitat von _Anja_ anzeigenausblenden
So schlecht es für die Witwen/r sein mag, aber die Witwen/r-rente hat nunmal eine Unterhaltsersatzfunktion. Wer selbst genug verdient um sich unterhalten zu können, benötigt lt. Gestzgeber auch die Witwenrente nicht mehr.
_Anja_am 22.07.2010 | 08:46
Na klar, auch verständlich. Nur hat der Verstorbene ja auch vorher lange hart gearbeitet. Und jetzt ist er erst in Altersrente gegangen, hat einige Monate Rente bekommen und durch den Tod geht das ja jetzt mehr oder weniger "weg". Aber wir brauchen darüber ja nicht diskutieren. So ist halt das Gesetz und pasta .. Anja
Stefam 23.07.2010 | 18:49
Zitat von _Anja_ anzeigenausblenden
Ein höherer Zuverdienst geht immer auf Kosten der Witwenrente und wird gegen gerechnet. Im schlimmsten Fall kommt dann ab einer gewissen Höhe des Zuverdienstes bzw. eigenen Einkommens keine Witwenrente mehr zur Auszahlung.
Wenn ich zusätzlich arbeite, tue ich doch was für die Wirtschaft aber irgendwie werde ich dafür noch bestraft ..... Vielleicht wollte ich es deswegen nicht verstehen .. Arnold - dir auch DANKE für deine Hilfe. Anja
Völlig falsch , totaler Mist. Von Ihrem Mehrverdienst werden nur 40 Prozent angerechnet, d.h wenn sie mehr verdienen haben Sie am Ende auch mehr Geld in der Tasche !
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026