Von Ihrer eigenen Rente wird von der Nettorente die Freigrenze von 718,08 EUR abgezogen, vom überzähligem Betrag werden 40% auf die Witwenrente angerechnet.
Die Betriebsrente ist anrechnungsfrei.
Berechnung ohne Centbeträge:
962,- minus ca. 10% KV und PV = Nettorente 866,- EUR minus Freigrenze 718,- EUR = Überzählig 148,- EUR. Davon 40% ergeben 59,- EUR. Die Witwenrente wird ab dem 4. Monat nach dem Todesmonat um 59,- gekürzt.
Sie erhält im sog. Sterbevierteljahr 3 X 701,- EUR. Danach 60% (420,-) minus 59,- EUR = 361,- EUR.