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Experten-Antwort

Berechnung von übergangsgeld

von Marcel12.01.2017 | 13:40
1161 Ansichten
5 Antworten

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Ich habe im März 2016 einen Bandscheiben Vorfall erlitten hatte seid dem verschiedene Behandlungen und eine Rehabilitation gemacht. Nun steht die berufliche Rehabilitation statt und soll zum 1.3 17 starten. Nun eine Frage zur Berechnung der Berechnung ich habe vor dem Vorfall in Luxemburg gearbeitet und auch die letzten 3 Jahre öfter in Luxemburg gearbeitet spielt das für die Berechnung eine Rolle oder wird nur die Arbeitsverhältnisse in Deutschland zur Berechnung genommen ? Vielen Dank schonmal für die Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marcel,

bei einer beruflichen Rehabilitationsleistung wird das Übergangsgeld unter anderem aus dem Arbeitsentgelt der letzten Beschäftigung errechnet. Wurde die Beschäftigung in den letzten 3 Jahren im EU-Ausland oder in einem Staat ausgeübt, der die EU-Vorschriften für anwendbar erklärt hat, ist das Arbeitsentgelt aus der ausländischen Beschäftigung zugrunde zu legen. Bei der Berechnung werden für die Feststellung des Nettoarbeitsentgelts nach Abzug der ausländischen Sozialversicherungsbeiträge die Steuern berücksichtigt, die bei einer Steuerpflicht im Inland erhoben würden (§ 47 Absatz 5 SGB IX).

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4 Antworten

****am 12.01.2017 | 19:20
Hallo Marcel, siehe einmal hier: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… und dazu das Beispiel 8 wenn ihr Wohnsitz in D ist. Von wem haben sie den zuletzt das Krankengeld und die Reha erhalten? Am besten fragen sie auch dort mal nach. Noch gute Besserung
Marcelam 12.01.2017 | 19:58
Also die Rehabilitation lief über die Deutsche Rentenversicherung mein Krankengeld hab ich von der Luxemburgischen Krankenversicherung bekommen bis mein Arbeitsvertrag in Luxemburg endete. Jetzt bekomme ich alg 1 .
****am 12.01.2017 | 22:04
Hallo Marcel, in dem Fall ist das Übergangsgeld ist nach § 21 Abs. 4 SGB VI unter Zugrundelegung des von der Agentur für Arbeit gezahlten Arbeitslosengeldes zu berechnen. siehe auch: http://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_… 21 Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes 5 197
Marcelam 12.01.2017 | 22:55
R3 Bezieher von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II (Absatz 4) Die Vorschrift stellt sicher, dass Leistungsbezieher, die zuletzt Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II bezogen haben, während der Rehabilitation ein Übergangsgeld in Höhe dieser Leistung erhalten. Eine besondere Berechnung ist nicht erforderlich. Es ist die Höhe der von der zuvor zahlenden Stelle berechneten Leistung zu übernehmen. Die Regelung gilt für Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und sonstige Leistungen zur Teilhabe (§ 31 SGB VI), jedoch nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Da steht aber "jedoch nicht für Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben"
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