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Experten-Antwort

Berechnung vonTeilrente(50% 2010) auf volle Erwerbsminderungsrente 2019

von Ddc18.04.2019 | 22:49
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4 Antworten

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Wenn ich 2019 in volle Erwerbsminderungsrente ging, käme ich in den Genuss der „neuen“ Erwerbsminderungsrenten Berechnung 2019, wenn ich seit 2010 50% Treilrentner war?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ddc,

volle und teilweise Erwerbsminderungsrente sind grundsätzlich zwei eigene Renten.

Eine seit Jahren gezahlte teilweise Erwerbsminderungsrente wird entsprechend ohne die aktuellen Besserstellungen seit 01/2019 weiter gezahlt werden.

Eine neue volle Erwerbsminderungsrente (mit Rentenbeginn 2019 oder später) würde von den gesetzlichen Besserstellungen profitieren und unter Berücksichtigung dieser Besserstellungen berechnet und gezahlt werden.

Das Beispiel verdeutlicht ganz anschaulich, dass eine volle Rente nicht einfach das Doppelte der Teilerwerbsminderungsrente sein muss, sondern auch gesetzliche Veränderungen im Laufe der Zeit Auswirkungen haben. Probeberechnungen sind in solchen Fällen möglich und können beim zuständigen Rententräger angefordert werden.

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3 Antworten

Schadeam 19.04.2019 | 08:40
Schreiben Sie die DRV an und fordern eine Probeberechnung Ihrer vollen EM Rente an. Dann wissen Sie es centgenau. Ob Sie dann auch tatsächlich voll erwerbsgemindert sind, wissen Sie sobald über Ihren Antrag auf volle EM irgendwann entschieden ist.
Klausam 19.04.2019 | 09:19
An den "ersten" 50% ändert sich nichts. Die "zweiten, neuen" 50% werden nach dem gültigen aktuellem Recht berechnet.
Cddam 19.04.2019 | 10:28
Ja du kommst in den Genuss. Zufrieden?
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