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Berechnung Witwenrente

von Uschi20.05.2008 | 14:56
8609 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, stimmt es, daß ich als Witwenrente von der Rente meines Mannes (Beamter) nur 40% bekomme, wenn meine eigene Rente (DRV) den Freibetrag von z.Z. € 693,53 übersteigt?

2 Moderatoren-Antworten

Moderatoren-Antwortam 20.05.2008 | 15:04

Wie hoch die Witwenpension wäre und ob die Höhe Ihrer eigenen Rente darauf Einfluß hat, erfragen Sie bitte beim Dienstherrn Ihres Mannes.

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich mich als Berater der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zum "fremden Rechtsgebiet" Beamtenversorgung äußern will.

Moderatoren-Antwortam 21.05.2008 | 20:03

Für Ihre eigene Altersrente ist es egal wie hoch die Witwenrente oder Pension wäre.

Ob es aus Sicht der Witwenpension (Ihr Mann war Beamter?) eine Rolle spielt, wie hoch Ihre eigene Altersrente ist, kann Ihnen nur der Dienstherr Ihres Mannes sagen.

Das richtet sich nach den Bestimmungen des Beamtenversorgungsgesetzes und nicht nach den Regeln der gesetzlichen Rentenversicherung. Und im Beamtenrecht kenne ich mich nicht so gut aus, dass ich Ihnen die Frage als "Experte" verbindlich beantworten kann.

Hoffentlich ist damit die Frage beantwortet.

Wenn nicht rate ich Ihen bei der nächsten Beratungsstelle der RV anzurufen.

4 Antworten

Schiko.am 20.05.2008 | 23:13
Vielleicht hilft ihnen dies weiter, sie meinen ver- mutlich die einkommensanrechnung bei zusammen- treffen von eigenen einkommen ( auch rente) und einkommen als witwe mit 60% der bruttorente des verstorbenen ehemannes. Sie sprechen ja von der pension mit ebenfalls 60% wie bei der rente. Bin hier nicht fit und auch vorsichtig. Nur weil ich etwas ironisch bei vergleich von pension und rente erwähnte, den pensionären wurde jetzt auch die pauschbetrag für pendler von 920 gestrichen, da ja jetzt feststand, auch pensionäre fahren nicht mehr zum dienst, erhielt ich von einen unbedeuteten kartenspieler, - kein schafkopf- den ehrentittel "BEAMTENHASSER" In der tat, bei einer eventuellen einkommensanrech- nung taucht der prozentsatz 40% irgendwie doch auf. Will nun als rentner das thema beleuchten: 801 eigene nettorente und 60% witwenrente aus 2000 bruttorente des verstorbenen, somit 1.200 brutto. 801 eigenes nettoeinkommen ( rente) minus 701 anrechnungsfrei ab 1.7.08( 26,56 x 26,4 fach) 100 anrechnungspflicht mit 40% als reduzierung der witwenrenteder witwenrente von 1.200 ergo, statt 1.200 nur mehr 1.160 brutto.Naturgemäß fallen auch für die witwenrente kranken/pflegever- sicherung an. 0801 eigene rente 1043Rente 1.160 - 117 kranken/pflegevers. 1844 einkommen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 20.05.2008 | 23:13
Vielleicht hilft ihnen dies weiter, sie meinen ver- mutlich die einkommensanrechnung bei zusammen- treffen von eigenen einkommen ( auch rente) und einkommen als witwe mit 60% der bruttorente des verstorbenen ehemannes. Sie sprechen ja von der pension mit ebenfalls 60% wie bei der rente. Bin hier nicht fit und auch vorsichtig. Nur weil ich etwas ironisch bei vergleich von pension und rente erwähnte, den pensionären wurde jetzt auch die pauschbetrag für pendler von 920 gestrichen, da ja jetzt feststand, auch pensionäre fahren nicht mehr zum dienst, erhielt ich von einen unbedeuteten kartenspieler, - kein schafkopf- den ehrentittel "BEAMTENHASSER" In der tat, bei einer eventuellen einkommensanrech- nung taucht der prozentsatz 40% irgendwie doch auf. Will nun als rentner das thema beleuchten: 801 eigene nettorente und 60% witwenrente aus 2000 bruttorente des verstorbenen, somit 1.200 brutto. 801 eigenes nettoeinkommen ( rente) minus 701 anrechnungsfrei ab 1.7.08( 26,56 x 26,4 fach) 100 anrechnungspflicht mit 40% als reduzierung der witwenrenteder witwenrente von 1.200 ergo, statt 1.200 nur mehr 1.160 brutto.Naturgemäß fallen auch für die witwenrente kranken/pflegever- sicherung an. 0801 eigene rente 1043Rente 1.160 - 117 kranken/pflegevers. 1844 einkommen. Mit freundlichen Grüßen.
Schiko.am 20.05.2008 | 23:27
Sicher zurecht, werden oft,auch welchen gründen auch immer, beiträge gelöscht. Mein bitte, besonders bei mir, manchmal auch bei anderen user, werden beiträge zweimal ausgedruckt. Auch da wäre es angebra cht, denn zweiteintrag zu löschen, Dadurch könnte das prädikat "Alzheimer oder "Demenz" aus- geschlossen werden. MfG.
Uschiam 21.05.2008 | 16:22
Hallo, leider kann ich mich erst jetzt nochmals melden. Meine Frage war lediglich, ob Leistungen der Hinterbliebenenrente (Witwenpension) zu den anrechenbaren Einkommen gehören.
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