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Experten-Antwort

Berechnung Witwenrente

von Elise Schmidt25.10.2011 | 10:09
2459 Ansichten
2 Antworten

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Ich bin Rentnerin mit 580,- € Rente und habe zwei Eigentumswohnungen als Altersvorsorge. Die daraus erhaltene Miete beträgt 1000,- € monatlich. Nun erwarte ich eine Witwenrente von 500,-€. Kann ich diese dann voll bekommen oder erwarten mich Abzüge?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei der Anrechnung von Einnahmen aus Vermietung gibt es eine Übergangsregelung:

Wenn die Ehe vor dem 1. Januar 2002 geschlossen wurde und ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist, dann werden Mieteinnahmen nicht angerechnet.

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1 Antworten

Bäram 25.10.2011 | 12:06
Mieteinkünfte sind nur bei Witwenrenten anrechenbar, bei denen das neue Hinterbliebenenrentenrecht anzuwenden ist. Das Übergangsrecht (alte Regelung) gilt für Sie weiter sofern Sie vor dem 01.01.2002 geheiratet haben und einer der beiden Ehepartner am Stichtag 01.01.2002 bereits das 40. Lebensjahr vollendet hat. Das haben Sie bisher nicht angegeben. Grundsätzlich gilt ein Freitbetrag von 725,21 Euro. Sofern Sie sogenannten Werbungskosten von Ihrer Mietimmobilie absetzen können, wäre ggfls. der Betrag von 1000 Euro pro Monat zu vermindern. Dies können Sie entweder aus Ihrem Steuerbescheid entnehmen oder mit Ihrem Steuerberater oder Finanzamt abklären.
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