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Berechnung Witwenrente i.V.m. Intelligenzrente

von Claudia Braun27.10.2010 | 13:58
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2 Antworten

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Sehr geehrte Experten, Ich hätte eine Frage zur Berechnung der Witwenrente in Bezug zur Intelligenzrente. Sachverhalt ist folgender: Mein Mann ging 1990 in Rente. Im Jahr 2000 verstarb er allerdings frühzeitig. Ich selbst bin im Jahr 2004 in Rente gegangen. Mein Mann hatte Anspruch auf Anerkennung der sogen. I-Rente. Ich selbst habe seit dem Tod im Jahr 2000 dafür gekämpft, dass bei der Berechnung der Witwenrente die I-Rente berücksichtigt wird. Nun erhielt ich im Jahr 2005 einen Bescheid, in dem ich aufgrund dessen eine Nachzahlung erhielt. Diese Nachzahlung wurde aber erst seit dem Zeitraum ab Mitte 2002 gewährt. Nun ist meine Frage: Wenn mein Mann im Jahr 2000 verstarb, habe ich dann nicht seit diesem Zeitpunkt Anrecht auf die Berücksichtigung der I-Rente in meiner Witwenrente? Warum wurde sie denn erst ab dem Zeitpunkt 2002 gezahlt? Vielen Dank. Braun

2 Antworten

-am 27.10.2010 | 15:12
Hallo Frau Braun, die erwähnten Daten lassen eine zutreffende Antwort leider nicht zu. Insbesondere erscheint der Zeitraum ab Mitte 2002 nicht nachvollziehabr. Sie sollten deshalb unverzüglich eiine Beratungsstelle des Rentenversicherungsträger unter Vorlage des Bescheides und aller dazugehörigen Unterlagen aufsuchen und um entsprechende Aufklärung / Auskunft bitten.
RFn am 27.10.2010 | 17:50
Wenn ich Sie richtig verstanden habe, wurde die Rente Ihres Mannes zunächst zum 01.01.1992 in das Rentenrecht des SGB VI überführt und später nach § 307b SGB VI neu festgestellt. Dazu wurde das Versicherungskonto vollständig geklärt. Vom Träger der Zusatzversorgung wurden die Ansprüche aus dem Zusatzversorgungssystem (sprich Entgelte) mit einem Überführungsbescheid in das bundeseinheitliche Rentenrecht übergeführt und vom Träger der Rentenversicherung in das Versicherungskonto aufgenommen. Der Inhalt des Versicherungskontos mit den überführten Ansprüchen aus dem Zusatzversorgungssystem bildet die Grundlage für die Berechnung der Versichertenrente als auch Ihrer Hinterbliebenenrente. Eine zusätzliche Rente aus einem in der DDR vorhandenem Zusatzversorgungssystem gibt es deshalb nicht. Deshalb konnte und kann Ihr "Kampf" um eine nicht existierende "Intelligenzrente" zu der Witwenrente auch keinen Erfolg haben. Wenn die Witwenrente ab 01.07.2002 neuberechnet wurde, könnte das auf Änderungen in der Einkommensanrechnung deuten. Normalerweise sind in Folge-Rentenbescheiden die Gründe für eine Neuberechnung erläutert. Was steht dazu im Bescheid von 2005 als Grund für die Neuberechnung ? Ohne Einsicht in die Rentenakte kann Ihnen hier niemand eine vollständige Antwort geben.
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