Senf-dazu hat schon richtig ausgeführt, dass Sie bereits mit 61 Jahren und 2 Monaten die Altersrente für schwerbehinderte Menschen mit einem Abschlag von 10,8% beziehen können. Ohne Abschlag ist dies mit 64 Jahren und 2 Monaten möglich - so wie Sie es bereits geschrieben haben.
In der Rentenauskunft ist bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente bereits der Abschlag berücksichtigt. Festzustellen wäre noch Ihr Leistungsvermögen. In der Rentenauskunft wird der Betrag für die Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgewiesen, d.h. das Leistungsvermögen liegt unter 3 Stunden am Tag. Sofern das Leistungsvermögen zwischen 3 und unter 6 Stunden am Tag liegt, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Diese Rente beträgt dann ca. 735 EUR ( 50 % der 1470 EUR). Die in der Rentenauskunft ausgewiesenen Beträge sind Bruttowerte. Hiervon sind grundsätzlich noch Kranken-und Pflegeversicherungsbeiträge in Höhe von ca. 11% zu zahlen.