Guten Tag Ralph1962,
es wird stets mit dem Bruttoverdienst gerechnet.
Überschreiten Sie mit Ihrem Verdienst die jährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300,- €, wird der über der Grenze liegende Betrag durch zwölf geteilt. Davon werden 40 Prozent auf die Rente angerechnet.
Im zweiten Schritt folgt dann die Prüfung, ob die errechnete Teilrente zusammen mit dem maßgeblichen mtl. Hinzuverdienst (= ein Zwölftel des Jahresverdienstes) den individuell errechneten Hinzuverdienstdeckel überschreitet. Der überschreitende Betrag wird dann zu 100 Prozent auf die verbliebene Teilrente angerechnet.