Gekürzt dargestellt sieht die Formel dann wie folgt aus:
geminderte persönliche Entgeltpunkte x amtl. Umrechnungsfaktor für Eheende 2007 / Zugangsfaktor.
Ihr Berechnungsbeispiel löst sich damit wie folgt:
10 x 5868,1120 / 0,82 = 71562,34 EUR.
Der Umrechnungsfaktor fasst die Berechnungswerte, die feststehen (wie z. B. das vorl. Durchschnittsentgelt) zusammen und wird jährlich bekannt gegeben (für 2007 vgl. BGBl. I 2006 S. 3324). Vereinfacht stellt er den Beitragsgegenwert dar, der gezahlt werden muss, um einen Entgeltpunkt zu erwerben.