Hauptgrundlage für die Berechnung einer Rente, egal ob EM-RT oder Altersrente, ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Je höher desto mehr Rente. Der Verdienst wird mit dem Durchschnittsentgelt aller Deutschen aus dem Berechnungsjahr verglichen und erhält eine Entgeltpunktzahl (EP).
Z.B. man hat im Jahr 2010 32.003,- EUR verdient, die werden mit dem Durchschnittsverdienst von aus 2010 von 32.003,- geteilt, dabei erhält man genau einen EP. Wenn man aufgrund der Reduzierung von Arbeitsstunden weniger verdient erhält man auch weniger EP. Z.B. wiederum aus 2010; Verdienst 20.000,- EUR geteilt durch den Durchschnitt (32.003,-) ergeben 0,6249 EP.
Die EP werden mit dem aktuellen Rentenwert von z.Zt. 27,20 mal genommen und das ergibt die Rentenhöhe.
Die beitragfreien und beitraggeminderten Zeiten erhalten, grob gesagt, einen Verhältniswert zu den Beschäftigungszeiten.
Einzelheiten erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.