Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berechnungsgrundlage für Erwerbsminderungsrenten

von Elfi02.03.2011 | 23:15
2075 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin wirklich ratlos und wende mich deshalb mit meinen drängenden Fragen an Sie, da mir in einer persönlichen Sprechstunde bei der Rentenberatung der Deutschen Rentenversicherung nicht geholfen werden konnte. Aufgrund meiner zunehmenden gesundheitlichen Bewerden hatte ich mit 40 % Schwerbehinderung vor 2 Jahren einen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt. Dieser wurde nachdem ich 2 Gutachter besucht hatte, abgelehnt. Nun bin ich längerfristig erkrankt und die Schwerbehinderung wurde auf 50 % erhöht. Mein gesundheitlicher Zustand erlaubt mir keine Vollzeitbeschäftigung mehr, ich merke dies schon jetzt während einer Wiedereingliederungsmaßnahme. Ich überlege nun, meine Arbeitszeit zu reduzieren, frage mich aber welche Konsequenzen das schließlich haben wird, sofern sich mein Gesundheitszustand noch weiter verschlechtert. Ich bin jetzt 54 Jahre alt und habe 38 Berufsjahre zurückgelegt. Anders gefragt: Wird die wöchentliche Arbeitszeit, die ich bis zu einer Erkrankung noch ausgeübt habe dann als Maßstab genommen und die Erwerbsminderungsrente entsprechend gekürzt? Welche Berechnungsgrundlage wird herangezogen? Ich habe immer in Vollzeit gearbeitet, wenn ich nun reduziere, welchen Einfluss hat das auf eine mögliche Inanspruchnahme einer Erwerbsminderungsrente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hauptgrundlage für die Berechnung einer Rente, egal ob EM-RT oder Altersrente, ist das sozialversicherungspflichtige Arbeitsentgelt. Je höher desto mehr Rente. Der Verdienst wird mit dem Durchschnittsentgelt aller Deutschen aus dem Berechnungsjahr verglichen und erhält eine Entgeltpunktzahl (EP).

Z.B. man hat im Jahr 2010 32.003,- EUR verdient, die werden mit dem Durchschnittsverdienst von aus 2010 von 32.003,- geteilt, dabei erhält man genau einen EP. Wenn man aufgrund der Reduzierung von Arbeitsstunden weniger verdient erhält man auch weniger EP. Z.B. wiederum aus 2010; Verdienst 20.000,- EUR geteilt durch den Durchschnitt (32.003,-) ergeben 0,6249 EP.

Die EP werden mit dem aktuellen Rentenwert von z.Zt. 27,20 mal genommen und das ergibt die Rentenhöhe.

Die beitragfreien und beitraggeminderten Zeiten erhalten, grob gesagt, einen Verhältniswert zu den Beschäftigungszeiten.

Einzelheiten erhalten Sie bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

-_-am 03.03.2011 | 20:30
:P Die Arbeitszeit spielt für die Rentenhöhe keine Rolle. Ob Sie 30.000,00 EUR in einem Halbtagsjob oder bei Vollbeschäftigung erzielen, ist für die Höhe Ihrer Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und damit auch für die Rentenhöhe ohne Bedeutung. Einen Rentenanspruch können Sie nur im Rahmen eines formellen Rentenfeststellungsverfahrens erneut prüfen lassen. Das setzt einen erneuten Rentenantrag voraus.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026