Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Ludwich,
im beschriebenen Fall kommt es zu einer vorzeitigen Wartezeiterfüllung. Die allgemeine Wartezeit ist im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall als vorzeitig erfüllt anzusehen, wenn Betreffende bei Eintritt des Arbeitsunfalls versicherungspflichtig war.
Die Höhe der Waisenrente richtet sich nicht nach pauschalen Beträgen, sondern wird nach den üblichen Berechnungsvorschriften ermittelt. Hierbei sorgt die sogenannte Zurechnungszeit dafür, dass es nicht bei 4,95 EUR Rente bleibt. Die Zurechnungszeit unterstellt eine Beitragsleistung bis ins Alter. Der Wert der Zurechnungszeit hängt jedoch stark von der bisherigen Beitragsleistung ab. Lücken sind hierbei nicht förderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.