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Experten-Antwort

Berechnungsgrundlage Übergangsgeld

von Kjll10.12.2020 | 12:38
128 Ansichten
3 Antworten

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Hallo, Meine Frage bezieht sich auf die Berechnungsgrundlage für Übergangsgeld. Ich bin seit April 2019 krankgeschrieben und bin ausgesteuert im ALG I Bezug. Mein Arbeitgeber bei dem ich in Teilzeit angestellt war hat mich bereits gekündigt. Nun habe ich eine bewilligte berufliche Rehabilitation, wonach wird das Übergangsgeld berechnet nach meinem Teilzeitgehalt oder nach der Höhe meines Arbeitslosengeldes? Hat bei der Berechnung der Grad der Behinderung einen Einfluß? Kann man während der Maßnahme auch Verpflegungskosten für Kinder beantragen, auch wenn diese nicht am schulischen Mittagessen teilnehmen (weil es nicht schmeckt) und sie sich dann eher was von Imbiss holen würden? Vielen Danke und liebe Grüße Kjll

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.12.2020 | 08:38

Wie auch FB schon schrieb, klären Sie diese Fragen bitte mit Ihrem Fachberater.

2 Antworten

FBam 10.12.2020 | 13:26
Für all diese Fragen gibt es Ihren zuständigen Rehafachberater.
kein Berateram 10.12.2020 | 14:02
Das Übergangsgeld wird zuerst aus Ihrem Teilzeit-Lohn berechnet. Dann wird auch eine Vergleichsberechnung aus einer Qualifikationsgruppe durchgeführt, bei der die Tatsache, dass Sie zuletzt in Teilzeit gearbeitet haben, keine Rolle spielt. Das höhere Übergangsgeld wird gezahlt. Verpflegungsgeld für Ihre Kinder gibt es nicht. Sollten Ihre Kinder allerdings in einem Hort o.ä. untergebracht sein, können Sie vielleicht Kinderbetreuungskosten beanspruchen.
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