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Experten-Antwort

Berechnungsgrundlage Übergangsgeld LTA

von Unsicherer05.11.2015 | 10:49
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4 Antworten

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Moin, ich habe mal ein Anliegen an die Experten hier und zwar: Ich habe einen Antrag zur LTA gestellt, bewilligt bekommen und habe vom Bildungsträger schon die Ausbildungsempfehlung für meinen zukünftigen Umschulungsberuf bekommen. Es ist soweit also alles schon abgesegnet und unter Dach und Fach. Aber da gibt es eine Sache die mir schon länger Kopfzerbrechen bereitet und auf die ich irgendwie auch nicht die passende Antwort finde (Und meine Rehaberatung möchte ich das nicht unbedingt fragen weil ich da nicht unbedingt mit der Tür ins Haus fallen möchte! Das geht mir hier im anonymen Rahmen doch besser von der Hand) Und zwar geht es um die Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes, auf welches ich Anspruch habe. Meine letzte Tätigkeit war bei einer betriebseigenen Zeitarbeitsfirma des größten deutschen Automobilherstellers und das Entgelt was ich dort bezogen haben setzte sich folgendermaßen zusammen: Der Personsaldienstleister hat mir einen Stundenlohn von 8,87 € bezahlt. Ich bekam aber vom Autohersteller eine Zulage sodass ich auf nen Stundenlohn von 21,21 € kam. Nun frage ich mich (sicherlich berechtigterweise, denn das was zwischen den beiden genannten Zahlen an an Unterschied in der Höhe des Übergangsgeldes besteht brauch ich ja glaub ich nicht erklären ;-) ) was wird jetzt überhaupt als Grundlage genommen? Wird mein tatsächlich verdientes Nettoeinkommen berechnet oder laut Tarifvertrag des Entleihers (Also die 8,87€)? Oder wird die vertraglich vereinbarte Zulage vom Autohersteller mit in diese Rechnung einbezogen (also dann nen Tariflohn von 21,21€)? Dieses bereitet mir schon lange ein schlechtes Gefühl, weil man so ja auch kaum die nähere Zukunft finanziell planen kann... Ich hoffe das ich mein Anliegen einigermaßen verständlich ausgedrückt habe und würde mich auf ein wenig Sachkundige Hilfe freuen :-) Gruß aus dem hohem Norden

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Berechnungsgrundlage für das Übergangsgeld ist 80% des sogenannten Regelentgelts, begrenzt auf das im Bemessungszeitraum (letzter abgerechneter voller Kalendermonat vor Beginn der LTA bzw. Arbeitsunfähigkeit) erzielte Nettoarbeitsentgelt. Das oben erwähnte Regelentgelt ist das laufende sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt (Einnahmen aus einer Beschäftigung, gleichgültig auf Bezeichnung). Hier wird dann unterschieden ob das Arbeitsentgelt nach Stunden oder nach Monat bemessen wird. Eventuelle Einmalzahlungen der letzten 12 Kalendermonate werden anteilig berücksichtigt (Hinzurechnungsbetrag). Laut Sozialversicherungsentgeltverordnung sind laufende Zulagen dem Entgelt nicht zuzuordnen, wenn sie lohnsteuerfrei sind. Klären Sie bitte mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob die vom Entleiher gezahlte Zulage sozialversicherungspflichtig ist und Lohnsteuer entrichtet wird. Nur dann dient der Stundenlohn von 21,21 Euro als Berechnungsbasis.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Wenn laut Lohnabrechnung auf den Stundenlohn von 21,21 Euro SV-Abgaben und Lohnsteuer entrichtet wird, stellt dieser auch die Berechnungsgrundlage für Ihr Übergangsgeld dar.

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2 Antworten

Unsichereram 05.11.2015 | 12:33
Achso okay dann habe ich es glaub ich schon verstanden ;-) Ja ich habe für den Gesamtlohn (also die 21,21€) Lohnsteuern bezahlt. In den Abrechnungen wurde das zwar als "Einsatzzulage" deklariert, aber diese ist mit versteuert worden. Dann kann ich also (unverbindlich) annehmen das mir dieses dann auch angerechnet wird? Entschuldigung wenn ich vielleicht gerade ein bisschen verwirrt scheine was dieses Thema angeht.
Unsichereram 05.11.2015 | 14:18
Damit wären meine Unklarheiten eigentlich soweit beantwortet :) Ich bedanke mich bei ihnen für die schnelle beantwortung meiner Frage.
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