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Berechnungsgrundlage Übergangsgeld nach Krankengeldbezug

von mp30.08.2016 | 11:41
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1 Antworten

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Guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der Berechnungsgrundlage des Übergangsgeldes. Wie wird das Übergangsgeld während einer beruflichen Rehabilitation berechnet, wenn ich bis zur Maßnahme Krankengeld bezogen habe? Bsp.: Ich bekomme 1000 Euro Krankengeld und fange mit einer beruflichen Rehabilitation an, in der ich den Anspruch auf Übergangsgeld habe. Bekomme ich dann ca. 70% der 1000 Euro Krankengeld als Übergangsgeld oder wird das Übergangsgeld mithilfe des vorherigen Einkommens berechnet, egal wie lange meine Ausfallzeit zuvor war? Ändert sich die Berechnungsgrundlage, wenn ich bis zum letzten Freitag des Monats Krankengeld bezogen habe und die berufliche Rehabilitation erst am Montag beginnt und ich ab diesem Zeitpunkt erst einen Anspruch auf Übergangsgeld habe? Vielen Dank schon mal im voraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 30.08.2016 | 14:58

Nach §48 SGB IX wird bei Personen, die bei Beginn der Leistung zur Teilhabe z.Bsp. Krankengeld bezogen haben und unmittelbar vor Beginn des Krankengeldes Pflichtbeiträge gezahlt haben, das dieser Leistung (Krankengeld) zugrunde liegende Arbeitsentgelt für das nunmehr festzusetzende Übergangsgeld übernommen.

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