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Berechnungszeitraum für große WW rente

von Gabi G18.05.2007 | 08:22
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Bei der berechnung meiner großen WW rente hat die LVA meinen letzten eigenen Lohn vom Monat 2 2007 zur berechnung herangezogen der Versicherungsfallist monat 3.2007 eingetreten meine neue stelle habe ich seit 11.2006 davor habe ich die Hälfte des heutigen Lohns erhalten. Mit dem Ergebnis 400 Euro Abzug von der Großen WW rente. Ist das so richtig, od ist das jahr 2006 als berechnungsjahr richtig .

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zitat:"jetzt hat mann seitens der DRV aber wahrscheinlich 1100 x12 =13200 als berechnungsgrösse genommen"

Hallo Gabi G,

welches Einkommen (Beträge) angerechnet wurde, lässt sich aus der Anlage 8 zu Ihrem Witwenrentenbescheid ganz genau entnehmen. Dort ist das Vorjahreseinkommen brutto mit den entsprechenden Abzugspauschalen und die Gegenüberstellung mit dem laufenden Einkommen ausführlich erklärt. Lesen Sie dort nach, sollten Sie dann noch Fragen haben, dann ist es sinnvoll, wenn Sie mit dem gesamten Bescheid bei einer Beratungsstelle (Suche unter "Beratungsstellen" am linken Rand dieser Internetseite) vorbeischauen.

3 Antworten

Schiko.am 18.05.2007 | 09:13
Verstehe es also so, sie erhielten von dezember bis februar die volle rente des lb.verstorbenen. Ab märz nur mehr 60% als große witwenrente, unter berücksichtigung des eigenen arbeitseinkommen vom monat februar, dies scheint mir korrekt. Nenne deshalb daten wie es ein könnte. 2.800 der bruttoverdienst minus 40% 1.120 verbleiben zunächst 1.680 minus ( gerundet) anrechnungsfreier betrag 0.690 -------- 0.990 somit anrechnungspflichtig mit 40% = 396. Die 60% wiwenrente brutto, meinetwegen 900 €. wird auf 504 brutto gekürzt. MfG.
DNam 18.05.2007 | 10:09
Ihr Mann scheint laut Sachverhalt im Monat März 2007 verstorben zu sein. Bei der Anrechnung von Einkommen wird grundsätzlich das Einkommen des Vorjahres (hier 2006) zu Grunde gelegt. Das laufende (!!!) Einkommen ist dann maßgebend, wenn dies um mindestens 10% geringer ist als 1/12 des Vorjahreseinkommen. Einmalzahlungen (Weihnachtgsgeld, ...) sind dem laufenden Einkommen zu 1/12 hinzurechnen. Beispiel: Vorjahreseinkommen 20.000 Euro. laufende Einkommen 2000 Euro Einmalzahlungen im Jahr 2007 2000 Euro. Berechnung: 1/12 des Vorjahreseinkommens = 1666,67 Euro. Laufende Einkommen 2000 Euro + 1/12 der Einmalzahlungen 2000 + 166,67 Euro = 2166,67 Euro. Das laufende Einkommen ist nicht um 10 % geringer als das Vorjahreseinkommen. Maßgebend ist somit das Vorjahreseinkommen. In wie weit die Berechnung der Einkommensanrechnung korrekt ist, kann anhand der Anlage zum Rentenbescheid unter zur Hilfenahme des Rechenbeispiels grob überprüft werden. Ansonsten telefonische Rückfrage beim RV-Träger.
Gabi Gam 18.05.2007 | 10:57
die antworten helfen schon weiter ein paar Zahlen und Punkte zum besseren verständniss in 2006 10x 600 E u2 x1100Euro eigener verdienst =8200 Erhöhtes einkommen ab 1 2007 1100Eur Monatlich meine volle große WW-Rente so erlese ich soll 900 E betragen ohne Abzüge jetzt hat mann seitens der DRV aber wahrscheinlich 1100 x12 =13200 als berechnungsgrösse genommen???Also den Verdienst der villeicht erziehlt werden könnte ??? Wie sonst werden mir 900- 400 als die 40 % in Abzug gebracht???
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