Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Skyline,
ich fürchte, Sie verwechseln da ein wenig die Begriffe. Die genannten 40 % sind keine Sozialabgaben, sondern der Anrechnungsbetrag, der von Ihrer Rente abgezogen würde, wenn Sie im Jahr mehr verdienen würden, als die für Sie individuell ermittelte Hinzuverdienstgrenze. Diese Grenze gilt für das Kalenderjahr. Aber die vorausschauende Prognose und im darauffolgenden Jahr die endgültige Abrechnung erfolgen immer zum 01.07.
"Sozialabgaben", also die Beiträge zur Sozialversicherung, zahlen Sie zusätzlich aus Ihrem Verdienst und aus Ihrer (ggf. durch den Anrechnungsbetrag geminderten) Rente.
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