Hallo,
die Aussage, dass bis zur Bewilligung der Altersrente das Krankengeld gezahlt wird und das ggf. zu viel gezahlte Krankengeld der Krankenkasse vom RV-Träger aus der Rentennachzahlung erstattet wird, kann ich nur bestätigen.
Für das Vorgehen Ihrer Krankenkasse habe ich keine Begründung.