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Experten-Antwort

Übergang Bürgergeld zur EM-Rente mit Schulden ?

von KatzenFan27.11.2025 | 22:33
589 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe da eine Verständnis Frage und bitte um keine bösen Vorurteilungen, denn sowas belastet mich und mir geht es schon gesundheitlich nicht gut.. Ich erhalte Bürgergeld, aufgrund von chronischen Erkrankungen werde ich nun die EM-Rente zugesprochen bekommen. Zur normalen Altersrente ist es noch lange hin, also höchstwahrscheinlich wird diese zeitlich begrenzt werden. Meine derzeitige Miete ist hoch auch aus traumatischen Gründen möchte ich unbedingt umziehen (ich suche wie besessen nach einer anderen Wohnung!) aber die passende Wohnung zu finden ist sehr sehr schwierig. Meine Lage; zur leichteren Übersicht gebe ich glatte ca Beträge zu Veranschaulichung an, Miete beträgt 1100, meine EM-Rente würde höchstens 550 betragen, wenn diese nun bewilligt werden würde, würde diese ab Juni bewilligt werden. Was bedeutet eine riesiger Betrag der als Bürgergeld Leistung zurückverlangt werden würde. Meine Frage nun; da kein Einkommen und sehr niedriger EM-Rente, ist es offensichtlich das die Rückforderung mehr sein würde als die Nachzahlung der Rente. Werde ich als jahrelang verschuldet sein um das Bürgergeld zurückzahlen zu können? Würde das überschüssige (nach Ausgleich der Rentennachzahlung) womöglich erlassen werden? Es ist ja offensichtlich das ich Grundsicherung auch beantragen muss, wenn die Rückforderung da übernommen würde, dann würde diese die Bürgergeld Rückforderung auch nur als Darlehen übernehmen denke ich? Meine Angst ist, was mache ich, wenn ich wegen meiner stark angeschlagenen Gesundheit in die EM-Rente endlich komme, aber dafür in der Schuldenfalle lande?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo KatzenFan,

 

ohne genaue Sachkenntnis kann hier natürlich keine Aussage getroffen werden, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird und falls ja, ab welchem Zeitpunkt.

 

Kommt es jedoch bei einer für einen zurückliegenden Zeitraum bewilligten Erwerbsminderungsrente zu einer Überschneidung mit dem bisherigen Bezug von Bürgergeld, kann und wird das Jobcenter für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen. 

 

Die Abwicklung dieses Erstattungsanspruchs läuft direkt zwischen Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Jobcenter. Sie selbst müssen sich dabei um nichts kümmern.

 

Der Erstattungsanspruch bezieht sich auf den Nettozahlbetrag der bewilligten Rente. Wenn das Bürgergeld also höher war, als die nun zustehende Rente, kann das Jobcenter den Erstattungsanspruch auch nur bis zur Höhe des entsprechenden Nettorentenzahlbetrags vom Rentenversicherungsträger erhalten.

 

Darüber hinaus gehende Beträge können nicht von Ihnen zurückgefordert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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7 Antworten

Abwartenam 27.11.2025 | 22:52
Woher wissen Sie denn, dass Sie eine EM-Rente bekommen werden? Das können Sie erst wissen, wenn Sie den entsprechenden Bescheid in Händen halten. Alles andere ist Hörensagen und Spekulation. Wenn die EM-Rente niedriger wäre als das dann gleichzeitige erhaltene Bürgergeld, müssen Sie die Differenz NICHT zurückzahlen. Es gäbe dadurch also keine neuen Schulden.
Schadeam 27.11.2025 | 22:59
Bei 550€ Rente werden Sie doch auch als Rentner - falls die überhaupt bewilligt wird - so oder so ergänzende Sozialhilfeleistungen benötigen. An der finanziellen Situation ändert sich da nicht viel, es sind lediglich neue Kostenträger. Da sehe ich keine neue Situation.
KatzenFanam 27.11.2025 | 23:32
Zitat von Abwarten anzeigen
Danke für die Rückmeldung. Selbstverständlich bilde ich mir nicht ein ob ich in die EM-Rente komme, der Antrag läuft, die Begutachtung war mit Hausbesuch da es mir so schlecht ergeht. Daher meine Vermutung, dass es wahrscheinlich bewilligt werden könnte - aber halt wie sich das finanziell mit der Lebenserhaltung regeln würde habe ich mich gefragt und einfach Angst vor Schulden.
KatzenFanam 27.11.2025 | 23:40
Lieben Dank für die Rückmeldung. Selbstverständlich, falls diese bewilligt wird. Meine Frage beruht ja auch nur auf dieser "falls" Situation. Sind halt meine Ängste vor Schulden und vor dem Unbekannten. Und ja genau, es wird die gleiche Sozialhilfe-Situation sein, nur andere Kostenträger. Mein Gedanke ist halt jener, was wenn der erste Kostenträger (Bürgergeld) dann später sagen würde, die höhere Zahlung zurückerstatten - durch Darlehen (also Schulden) über das Grundsicherungsamt. Die Angst halt, statt Leistungen zu bekommen, plötzlich damalige Leistungen zurückzustottern und somit im Minus leben zu müssen.
Fliederam 28.11.2025 | 07:45
Erstmal können Sie davon ausgehen, dass Sie zumindest immer das Geld auf Sozialhilfeniveau haben werden, denn das ist das Mindestmaß, was man Ihnen auch als Schuldner*in zugesteht. Das heißt aber leider auch, dass Sie Schulden nicht wirklich oder nur in minimalen monatlichen Summen abstottern können werden. Suchen Sie sich am besten Hilfe bei einer Schuldnerberatung (z.B. Caritas, Diakonie o.ä.) und geben an der Wohnungsfront nicht auf. In Ihrer SItuation sollten Sie ja auch Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, haben Sie sich da schon erkundigt? Ohne es wirklich zu wissen: Bei der Rentenhöhe würde Ihnen aufstockend Sozialhilfe zustehen. Und da diese Rente unter Bürgergeld/Sozialhilfeniveau liegen würde, würde Ihnen das Bürgergeld, was über dem Rentenbetrag liegt, ja in irgendeiner Form auch zustehen. Das Jobcenter macht dann vllt ggü. dem Sozialamt einen entsprechenden Erstattungsanspruch geltend, weil Sie ja erwerbsgemindert waren. So jedenfalls mein Verständnis, aber sicher sagen kann ich Ihnen das nicht. Dazu müssten Sie sich entsprechend bei Jobcenter oder Sozialamt beraten lassen, auch wenn es sicherlich schwierig ist, sich dieser Situation zu stellen. Viel Erfolg bei der Wohnungssuche und alles Gute für Sie!
Erstattungam 28.11.2025 | 11:55
Bei einer evtl. bewilligten EMR würden Sie monatlich nicht mehr zurückzahlen müssen, als dass sie an EMR bekommen. Wenn also das JC beispielsweise jeden Monat 1700€ überwiesen hat, bekommt das JC dennoch nicht mehr als die von Ihnen genannten 550€ . Demnach bleibt das JC dann auf der ungedeckten Restforderung sitzen Bei einer vollen dauerhaften EMR haben Sie Anspruch auf Grundsicherung nach SGB XII (Grundsicherungsamt) , bei einer befristeten vollen EMR steht Ihnen Hilfe zum Lebensunterhalt, ebenfalls SGB XII zu (HLu- Sozialamt). Sie werden in beiden Fällen ähnlich viel Geld zur Verfügung haben
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