Hallo KatzenFan,
ohne genaue Sachkenntnis kann hier natürlich keine Aussage getroffen werden, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente bewilligt wird und falls ja, ab welchem Zeitpunkt.
Kommt es jedoch bei einer für einen zurückliegenden Zeitraum bewilligten Erwerbsminderungsrente zu einer Überschneidung mit dem bisherigen Bezug von Bürgergeld, kann und wird das Jobcenter für diesen Zeitraum einen Erstattungsanspruch auf die Rentennachzahlung geltend machen.
Die Abwicklung dieses Erstattungsanspruchs läuft direkt zwischen Ihrem Rentenversicherungsträger und dem Jobcenter. Sie selbst müssen sich dabei um nichts kümmern.
Der Erstattungsanspruch bezieht sich auf den Nettozahlbetrag der bewilligten Rente. Wenn das Bürgergeld also höher war, als die nun zustehende Rente, kann das Jobcenter den Erstattungsanspruch auch nur bis zur Höhe des entsprechenden Nettorentenzahlbetrags vom Rentenversicherungsträger erhalten.
Darüber hinaus gehende Beträge können nicht von Ihnen zurückgefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung