Hallo Doris,
zunächst: Wenn Sie Bezieherin einer Rente wegen Erwerbsminderung sind, können Sie die Umwandlung in eine Altersrente beantragen, sobald die Voraussetzungen für eine solche Rente erfüllt sind. Wenn Sie 45 Versicherungsjahre haben, können Sie problemlos mit 63 die Rente wegen Erwerbsminderung in die Altersrente für langjährig Versicherte umwandeln lassen. Diesen Antrag stellen Sie bitte ca. 4 Monate vor dem entsprechenden Rentenbeginn.
Grundsätzlich ist weiterhin zu sagen, dass die dann gezahlte Altersrente mindestens die gleiche Höhe haben wird, wie die jetzt gezahlte volle Rente wegen voller Erwerbsminderung. Änderungen könnten sich lediglich in bestimmten Einzelfällen ergeben, wenn in Ihrer Rente ein Zuschlag für langjährig Versicherte ("Grundrente") enthalten ist, diese Information können Sie den Bescheiden entnehmen.
Ob die Rente höher wäre, sollten Sie bis 65 oder bis zum Regelalter warten, kann nur durch eine Probeberechnung der Sachbearbeitung ermittelt werden. Fordern Sie also gern eine Probeberechnung Ihrer Altersrente mit 63 und zum 01.02.2026 an und entscheiden dann. Ob steuerliche Vor- oder Nachteile für einen früheren oder späteren Antrag sprechen, erfragen Sie bitte beim Steuerberater, Lohnsteuerhilfeverein oder den Finanzbehörden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenforum