Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenGuten Tag Udo,
sofern Sie die Weitergewährung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente nicht beantragen, fällt diese zum 31.01.2024 weg. Wenn die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Dauer bewilligt wurde, würde im Anschluss diese Rente geleistet werde.
Hinsichtlich der Höhe Ihrer Altersrente für Schwerbehinderte Menschen können Sie gern eine Probeberechnung anfordern. Sollte die Berechnung der Altersrente ergeben, dass diese "besitzgeschützt" gezahlt wird, entspricht die Höhe der Altersrente der Höhe Ihrer bisherigen Erwerbsminderungsrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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