Da Sie bereits eine volle EM-Rente erhalten, konnten Sie bisher ja aufgrund der Arbeitsbeschränkungen gar nicht viel dazu verdienen, wenn überhaupt. Und Anspruch auf eine SB-Rente besteht schon seit 01.09.2021...
Mehr Abschläge, als bisher wird es auch nicht geben, also beantragen Sie gleich mit dem verkürzten Antragsformular R0110
die SB-Rente ab 01.02.2024.
Dafür brauchen Sie auch keine Probeberechnung, die kommt vermutlich eh erst, wenn der Rentenbeginn längst vorbei wäre.
Und falls Ihnen aber an den Berechnungen im Bescheid zum 01.02.2024 dann irgendwas nicht gefällt, können Sie ja immer noch widersprechen.
https://www.eservice-drv.de/eantrag/startseite.seam?zugang=OK
Aus steuerlicher Sicht könnte es günstiger sein, erst später umzuwandeln
https://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/renten-1123-umwandlung-einer-erwerbsminderungsrente-in-eine-altersrente_idesk_PI20354_HI9393165.html
Dann allerdings sollten Sie doch eine Weiterbewillig der EM-Rente beantragen (R0120) und können aber auch gleich eine Kopie Ihres SB-Ausweises mit dazu packen und im Feld Bemerkungen schreiben, dass Sie, sofern die EM-Rente nicht weiter bewilligt wird, die SB-Rente ab dem Datum -1.2.24- haben wollen.
Kann evtl. länger dauern, weil dann erst geprüft wird, ob die Erwerbsminderung noch vorliegt.
Aber es wird dann auch auf jeden Fall geprüft, welche der beiden Renten die höhere wäre und nur diese würde dann bezahlt werden.
Abzuwarten, bis die SB-Rente überhaupt 'abschlagsfrei' wäre, wäre allerdings unnötig, s.o.