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Experten-Antwort

Übergang zur Rente

von Manfred10.09.2024 | 09:43
247 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Sehr geehrte Damen und Herren, aktuell ergibt sich bei mir folgendes Thema. Ich bin längerfristig erkrankt und planen zum 01.03.2025 meine vorgezogene Altersrente durch eine Schwerbehinderung mit rund 8 % Abschlag. Ich habe bei meiner zuständigen Stadt einen Termin im Dezember zum Rentenantragstellen bekommen. Diesen möchte ich auf 01.03.2025 stellen. Da ich aktuell krank geschrieben bin muss ich ebenfalls noch meine aktuellen Arbeitsvertrag kündigen. Kann ich den Arbeitsvertrag zum 28.02 kündigen wenn Ende Januar noch kein Rentenbescheid da ist. Wird die Rente ggf. rückwirkend zum 01.03.2025 bezahlt wenn die Bearbeitung länger dauert? Mir gehts vorrangig um einen Versicherungsschutz durch die Krankenkasse. Viele Grüße Manfred

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Manfred,

 

wenn Sie sicher sind, dass die Voraussetzungen für die Altersrente zum 01.03.2025 erfüllt sind, dann wird die Rente auch entsprechend Ihrem Antrag ab 01.03.2025 beginnen. Wenn das Verfahren etwas länger dauern sollte, wird die Rente rückwirkend bewilligt.

 

Sofern Sie die Voraussetzung für die Krankenversicherung der Rentner erfüllen, sind Sie ab Rentenantragstellung auch krankenversichert. Nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

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2 Antworten

Mondkindam 10.09.2024 | 09:56
Wenn sicher ist, dass Sie die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllen (siehe Rentenauskunft) können Sie Ihren Arbeitsvertrag kündigen. Wenn die Vorversicherungszeiten für die KVdR erfüllt sind, sind Sie ab Stellung des Rentenantrages als Rentenantragsteller krankenversichert.
Schadeam 10.09.2024 | 09:56
Alles kann mit ja beantwortet werden. Aber bezüglich Kündigung einfach Ihren AG fragen.
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