Hallo Sascha,
wie sich Ihre Einnahmen im März auf das Übergangsgeld tatsächlich auswirken, kann Ihnen hier leider nicht beantwortet werden.
Damit die Reha-Abteilung überprüfen kann, ob anzurechnendes Einkommen vorliegt und Ihr Übergangsgeld gekürzt werden muss, senden Sie bitte die Lohnabrechnung für März an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
Die Reha-Abteilung prüft anschließend Ihren Fall und gibt Ihnen Rückmeldung.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam