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Experten-Antwort

Übergangsgeld bzw. Reisekostenerstattung /Verpflegungspauschale

von Moppi08.09.2026 | 11:35
49 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebes Experten Team, ich habe ein Anliegen welches ich geklärt haben möchte um finanziell abgesicherte zu sein und zwar möchte ich wissen zu wann mir erstens die Reisekosten (Pendler) erstattet werden und zudem wann ich jeweils die Verpflegungspauschale ausgezahlt bekomme von der RV? Da die Bildungseinrichtung (LTA-Maßnahme) so wie ich es gehört bzw. auch gelesen habe jeden Monat aufs neue eine Art von Bestätigung /Anwesenheitsliste an die RV übersenden muss, kann ich da von einer zeirgenauen und regelmäßigen Auszahlung auf nein Konto ausgehen?... weil ich natürlich meine Fixkosten wie Miete, Strom usw. zahlen muss bzw. Die Beträge von meinem Konto abgehen?! Na ja und wenn es nicht ausreichend gedeckt ist, wäre es sehr sehr unvorteilhaft und würde mich in Schwierigkeiten bringen was ich natürlich vermeiden möchte! Da der Monat in der Regel 30. bzw. 31. Tage hat habe ich gehört das zb. Das Übergangsgeld von der RV zum 25. Eines Monats angewiesen wird und wie ist es mit den anderen Geldern wie Reise/Verpflegungskosten? Kann mir da jemand eine Auskunft geben ob das alles läuft weil ich mir Gedanken mache das es auf Grund der nötigen Nachweise der Bildungseinrichtung ständig Verzögerungen geben könnte?! Vielen Dank im voraus für eine Auskunft... Gruß Moppi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.09.2026 | 12:03

Guten Tag,

nehmen Sie bitte Rücksprache mit Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger, um die genauen Modalitäten und Zahlungstermine zu erfahren.

1 Antworten

Auf Kante genäht?am 08.09.2026 | 13:34
Wenn Sie vor Ihren Fragen etwas nachgedacht hätten, hätte selbst Ihnen einleuchten müssen, dass derartige Fragen nicht in einem anonymen Forum, ohne Zugriff auf Ihr Konto, nicht beantwortet werden können🤦‍♂️. im Übrigen kann es immer zu Verzögerungen kommen, wenn Meldungen nicht unverzüglich an Ihren Rententräger erfolgen, was Sie nicht allerdings verhindern können. Es ist schon ein Wagnis ohne jegliche Rücklagen zu leben.
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