Hallo Zimmermann,
ich empfehle Ihnen, sich direkt mit Ihrem Reha-Fachberater bzw. Sachbearbeiter beim zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen, um eine konkrete Rückmeldung zu erhalten. Gegebenenfalls wäre Widerspruch gegen den Übergangsgeldbescheid einzulegen.