Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Bericht in der Frankenpost

von Frankenpost-Leser29.03.2008 | 17:59
1053 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, soeben habe ich folgenden Bericht in der Frankenpost gelesen: http://www.frankenpost.de/nachrichten/regional/ofrbay/art2389,80… Zum vorliegenden Fall und dem Urteil kann ich keine Aussagen machen, aber zumindest sollte die Frankenpost (regionale oberfränkische Zeitung) doch auf dem aktuellen Stand der Dinge sein. Da liest man noch immer von der DRV Ober- und Mittelfranken.... Was mich auch noch interessieren würde? Man liest, dass die Kindererziehungszeiten beim Mann keine Auswirkungen auf die Rentenhöhe haben, da dieser keine Lücken hätte. Das ist doch Quatsch, oder? Sind Kindererziehungszeiten nicht immer rentensteigernd? Werden die hier vielleicht mit den Berücksichtigungszeiten verwechselt?

4 Antworten

Wolfgang Amadeusam 29.03.2008 | 19:55
Kindererziehungszeiten erhalten pro Monat 0,0833 Entgeltpunkte. Liegen neben den Kindererziehungszeiten Beiträge, werden diese 0,0833 Entgeltpunkte für Kindererziehunungszeiten zusätzlich zu den Entgeltpunkten aus den Beitragszeiten angerechnet. Jedoch dürfen insgesamt in den einzelnen Monaten die Entgeltpunkte nicht überschritten werden, die den Entgeltpunkten eines Monatsgehalt in Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Die Frankenpost hätte also denn recht, wenn beim Ehemann Beiträge auf der Grundlage eines Entgelts in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze vorliegen. Hat er weniger verdient, hat die Frankenpost unrecht, dann wirken sich die Kindererziehungszeiten rentensteigernd aus, obwohl die Zeiten bereits mit Pflichtbeiträgen belegt sind. Allerdings war die Rechtslage zu früher Zeiten anders. Damals wurden die Entgeltpunkte nur aufgestockt, wenn aufgrund des Entgeltes weniger als 0,0833 Entgeltpunkte vorliegen und war eine Aufstockung auf maximal 0,0833 Entgeltpuntke möglich.
Schiko.am 29.03.2008 | 20:05
Endlich mal ein franke, da antwortet ein oberpfälzer gern. Sehe dies so, statt LVA landshut nunmehr deutsche renten- versicherung " Bayern -Süd". Statt LVA bayreuth, nunmehr deutsche rentenversicherung "Ober-und Mittelfranken. Grundsätzlich werden KEZ der frau zugeordnet, in ausnahme- fällen dem mann, wenn dies auch ausdrücklich son unter- schriftlich vereinbart wurde. Für geburten bis 31.12.1991 eine EP.(Entgeltpunkt), für ge- burten ab 1.1.1992 sogar je kind drei EP. Natürlich wenn dies im rahmen der höchst erreichbaren entgeltpunkte rechnerisch noch möglich ist. Verdienst also in 2008 jemand 53.600(Bemessungsgrenze 63600) und 30084 durchschnittsverdienst ergeben sich 53.600 : 30084 1,7817 EP. Höchstmöglich aber sind nur 63.600 : 30084 2,1141 EP., da hat also ein EP., genau genommen 0,9996 nicht mehr in voller höheplatz(2.1141 minus 1,7817 sind es nurmehr 0,3324 EP. Dies gilt aber sinngemäß bei anrechnung für die frau ebenso, wenn der verdienst so hoch ausfällt. Somit sind die KEZ. nicht immer in voller höhe renten- steigernd, vermutlich aber meinten sie dies nicht. Hoffentlich habe ich mich nicht verrechnet, denn heute ist "Schiko" schusstag. Mit freundlichen Grüßen. Mit freundlichen Grüßen.
Frankenpost-Leseram 29.03.2008 | 21:25
Bayreuth nennt sich doch jetzt Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, zusammen mit Würzburg. Wobei ich eigentlich keinen kennen, für den die Deutsche Rentenversicherung nicht noch die LVA bzw. BfA ist. Ob dieser "Imagewechsel" soviel gebracht hat? Ich weiß ja nicht... Für eure Erklärungen besten Dank - ein wenig denke ich das ganze verstanden zu haben. Der Ehemann müsste zumindest recht gut verdient haben...
KSCam 30.03.2008 | 22:00
ich will ja der Frankenpost nicht zu nahe treten, aber es soll in Presse und Fernsehen tagtäglich vorkommen, dass Falsches berichtet wird, weil von irgendwo falsch abgeschrieben wurde, weil schlecht recherchiert wurde, weil der Journalist einfach wenig Ahnung vom Thema hat, aber trotzdem seinen Kommentar abgibt, weil komplizierte Gesetze so vereinfacht dargestellt werden, dass der Leser sie missverstehen muss..... Es ist ja in diesem Land nicht verboten Unrichtiges oder Halbwahrheiten zu veröffentlichen - man muss als Leser jedoch auch nicht alles für bare Münze halten, was in der Zeitung steht.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026