Hallo Christoph,
behinderte Menschen, die in einer geschützten Werkstatt arbeiten, haben bei ununterbrochener Erwerbsminderung und Erfüllung der Wartezeit von 20 Jahren einen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Zu dieser Rente steht Ihnen aber sicherlich auch weitere bedarfsabhängige Unterstützung durch andere Ämter zu.
Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, die Sie schon heute bei der Kostenübernahme für den Zubringer zur Behindertenwerkstatt unterstützt.