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Experten-Antwort

Überprüfen von hinzuverdienst

von Jj27.07.2024 | 19:27
260 Ansichten
4 Antworten

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Wann wird immer der hinzuverdienst geprüft bei Erwerbsminderungsrenten? Ich Frage nur weil ich in CH lebe und für mich das erste Mal wäre

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.07.2024 | 16:24

Hallo Ji,

 

die Deutsche Rentenversicherung überprüft den Zuverdienst regelmäßig, um sicherzustellen, dass die Hinzuverdienstgrenzen eingehalten werden.

Für das Jahr 2024 beträgt die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze 18558,75 Euro bei einer vollen Erwerbsminderungsrente. Diese Grenze gilt auch dann, wenn der Hinzuverdienst nicht im ganzen Kalenderjahr erzielt wird, beispielsweise wenn die Rente im Laufe eines Jahres beginnt oder wegfällt, die Regelaltersgrenze erreicht wird oder eine Beschäftigung nur wenige Monate im Jahr ausgeübt wird.

 

Die Hinzuverdienstgrenze bei einer teilweisen Erwerbsminderungsrente hängt von mehreren Faktoren ab wie dem höchsten, beitragspflichtigen Einkommen und der Bezugsgröße. Sie ist individuell zu ermitteln.

 

Es ist wichtig, dass Sie jede Erwerbstätigkeit und jeden Zuverdienst der Deutschen Rentenversicherung melden, damit diese korrekt berücksichtigt werden können. Diese Verpflichtung Ihrerseits besteht auch, um  Überzahlungen Ihrer Rente zu vermeiden.

 

Da Sie in der Schweiz leben, sollten Sie auch prüfen, ob es spezielle Regelungen oder Abkommen zwischen der Schweiz oder Deutschland gibt,die für Sie relevant sein könnten.

 

Wie empfehlen Ihnen hierzu einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Renteversicherungsträger zu vereinbaren.Dies ist auch telefonisch möglich.

Sie können auch unsere kostenfreie Hotline unter 0800 1000 4800 erreichen. Dies ist möglich in der Zeit von Montags bis Donnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

 

 

3 Antworten

Schadeam 27.07.2024 | 20:04
Das kann Ihnen niemand im Forum sagen, wann Ihre DRV Sie überprüft. Auf jeden Fall sind Sie verpflichtet mitzuteilen sobald Sie (auch in CH) eine Arbeit oder eine selbständige Tätigkeit beginnen. Spätestens dann wird auch der Verdienst geprüft. Aber das wissen Sie ja, Ihren Rentenbescheidd haben Sie sicherlich diesbezüglich gelesen und verstanden.
aliaam 28.07.2024 | 07:21
Immer am ersten Donnerstag im Monat
Cassandraam 29.07.2024 | 06:00
Sofern Sie bereits Hinzuverdienst erzielen und diesen auch mitgeteilt haben, wird dieser einmal im Jahr überprüft.
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