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Berrechnung Übergangsgeld

von refa10.06.2021 | 21:07
104 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo zusammen, ich habe eine Frage und zwar, wie das Übergangsgeld für eine LTA berechnet wird? Bin von der Krankenkasse ausgesteuert und bekomme nun Arbeitslosengeld. Mein Arbeitsverhältnis ist beendet worden. Ich freue mich auf die Antworten

4 Antworten

-am 11.06.2021 | 06:28
Hallo Refa, ausschlaggebend für die Berechnung des Übergangsgeldes bei LTA ist, ob Sie einer versicherungspflichtigen Beschäftigung innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn der Maßnahme ausgeübt haben und entsprechend Entgelt bezogen haben. Sollte dies der Fall sein, so würde eine Berechnung auf Grundlage dieser Daten aus der zuletzt ausgeübten Beschäftigung erfolgen (gem. §§ 66 u. 67 SGB IX) . Gleichzeitig wird eine Vergleichsberechnung mit einem fiktiven Entgelt erstellt, welche auf Grundlage Ihres am höchsten erlangten Abschlusses basiert (gem. § 68 SGB IX). Je nachdem welche Berechnung zu Ihren Gunsten ausfällt, würde für die Übergangsgeldzahlung ausschlaggebend sein. Sollte innerhalb der letzten 3 Jahre vor Beginn der Maßnahme kein Entgelt bezogen worden sein, sondern ausschließlich Entgeltersatzleistungen, würde das Übergangsgeld ausschließlich aufgrund der Berechnung auf Basis des fiktiven Entgeltes nach § 68 SGB IX festgesetzt werden. Um das fiktive Entgelt hierbei bestimmen zu können, ist es notwendig, dass Sie geeignete Nachweise für Ihren höchst erlangten Abschluss vorlegen. Hierzu werden Sie jedoch noch genaue Informationen von der für Sie zuständigen Sachbearbeitung erhalten. Wir wünschen Ihnen alles Gute, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
refaam 11.06.2021 | 09:30
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch mal eine kurze Nachfrage. Ich habe in den letzten 3 Jahren lediglich 2 Gehälter bezogen, ist das ausreichend für die Berechnung? Oder wird, wie Sie schon schrieben, ein fiktives Gehalt errechnet? Vielen Dank für Ihre Mühe
-am 11.06.2021 | 09:41
Zitat von refa anzeigen
Hallo Refa, grundsätzlich sollte es aureichend sein. Wie bereits zuvor beschrieben, wird in jedem Fall eine Vergleichsberechnung mit dem fiktiven Entgelt durchgeführt. Je nachdem welche Berechnung einen für Sie günstiger ausfallenden, also höher ausfallenden, kalendertäglichen Zahlbetrag im Ergebnis ergibt, würde diese Berechnung für die Zahlung des Übergansgeldes herangezogen werden. Eine genaue Beurteilung ist an dieser Stelle jedoch nur nach Sichtung und Auswertung Ihrer Daten möglich. Hierzu bitten wir Sie, direkt bei der für Sie zuständigen Sachbearbeitung nachzufragen. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
refaam 11.06.2021 | 11:30
Vielen Dank für die Auskunft ein schönen Tag noch
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