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Experten-Antwort

Übertragung Kindererziehungszeiten als Beamtin auf angestellten Ehemann

von WiPi09.12.2023 | 18:21
1551 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Beamtin auf Lebenszeit (Studienrätin in NRW). Vor wenigen Tagen haben wir unser erstes Kind bekommen. Nun hat die Deutsche Rentenversicherung mich informiert, dass mir Kindererziehungszeiten angerechnet werden, ich diese aber in einer gemeinsamen Erklärung auf meinen Mann übertragen kann. Mein Mann ist angestellt. Ich selber habe nur sehr wenig in die gesetzliche Rentenkasse während eines Hiwi-Jobs eingezahlt. Ich werde voraussichtlich für mindestens ein Jahr in Elternzeit gehen. Meine Fragen: 1. Lohnt es sich die Kindererziehungszeiten auf meinen Mann zu übertragen, oder wovon hängt dies ab? 2. Hat die Übertragung der Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung Einfluss auf die Kindererziehungszeiten in der Beamtenversorgung? 3. Mein Mann hat einen Riestervertrag, ich nicht. Hat die Übertragung Einfluss auf die Kinderzulage des Riestervertrags?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo WiPi,

 

Kindererziehungszeiten können nicht zeitgleich für Sie in der Beamtenversorgung und für Ihren Mann in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Ob es sich lohnt, die Kindererziehungszeiten auf Ihren Mann zu übertragen, kann Ihnen hier im Forum nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- oder Beratungsstelle bzw. an Ihren Versorgungsträger. 

Noch zu Ihrer dritten Frage: die Übertragung hat keinen Einfluss auf die Riesterrente. 

 

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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6 Antworten

KSCam 09.12.2023 | 18:32
Sie sollten sich zunächst mal bei Ihrem Dienstherrn schlau machen welche Regelungen das Beamtenrecht bezüglich der Kinder bei der späteren Pension hat. Ob das Kind Ihrem angestellten Mann überhaupt was bringen kann, hängt von dessen Verdienst ab, aber zunächst sollten Sie das Beamtenrecht "abprüfen". Und mit Riester und Co hat die Kindererziehungszeit überhaupt nichts zu tun, als Angestellter ist Ihr Mann ohnehin zulageberechtigt.
So einfach ist das nicht.am 09.12.2023 | 21:18
Die Rentenversicherung hat Ihnen ganz sicher nicht mitgeteilt, dass Sie ohne bestimmte Voraussetzungen die Kindererziehungszeiten auf Ihren Mann übertragen können. Das geht nur dann, wenn nicht Sie die Kinder überwiegend erziehen oder falls Sie die Kinder im zeitgleichen Verhältnis mit dem Vater erziehen, rechtzeitig der Kindesvater die Übertragung an ihn beantragt. Weiterhin dürfen die Zeiten nicht in Ihrer Pension berücksichtigt werden. Während Ihrer Elternzeit können Sie also gar nicht die Zeiten auf den Kindesvater übertragen. Was die Anrechnung der Zeiten in der Beamtenversorgung angeht, müssen Sie sich bei dem Versorgungsträger erkundigen.
WiPiam 10.12.2023 | 16:29
Das Kind ist geboren und laut der Webseite der RV gilt. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, obwohl er das Kind nicht überwiegend erzieht, müssen Sie für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben. Diese Erklärung kann auch rückwirkend, höchstens jedoch für zwei Kalendermonate, abgegeben werden. - Bis zu welchem Gehalt des Ehemanns würde sich eine Übertragung in 2024 lohnen? - Hat die gemeinsame Erklärung zur Kindererziehungszeit bei der RV Auswirkungen auf die Erziehungszeiten bei der Beamtenversorgung oder sind diese völlig unabhängig?
WiPiam 10.12.2023 | 16:40
Zitat von WiPi anzeigenausblenden
Die Antwort habe ich schon selbst gefunden: "Die Erklärung ist sowohl gegenüber der zuständigen Personaldienststelle als auch gegenüber dem für den anderen Elternteil zuständigen Renten- oder Versorgungsträger bzw. der Personaldienststelle abzugeben." Also beeinflusst die Erklärung gegenüber der RV auch die der Beamtenversorgung.
Deutsche Rentenversicherung
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