Hallo WiPi,
Kindererziehungszeiten können nicht zeitgleich für Sie in der Beamtenversorgung und für Ihren Mann in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden. Ob es sich lohnt, die Kindererziehungszeiten auf Ihren Mann zu übertragen, kann Ihnen hier im Forum nicht beantwortet werden. Bitte wenden Sie sich dazu an eine Auskunfts- oder Beratungsstelle bzw. an Ihren Versorgungsträger.
Noch zu Ihrer dritten Frage: die Übertragung hat keinen Einfluss auf die Riesterrente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung