Guten Tag,
Sie können sich als Paar gemeinsam für das Rentensplitting entscheiden, wenn Ihre Ehe entweder nach dem 31. Dezember 2001 geschlossen wurde oder wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits verheiratet waren und Ihr Partner und Sie nach dem 1. Januar 1962 geboren wurden. Ihr beider Versicherungsleben muss abgeschlossen sein, d.h. beide Ehepartner haben die Regelaltersgrenze erreicht und beziehen eine Altersvollrente. Vor diesem Entschluss sollten Sie sich persönlich beraten lassen, denn mit der Wahl des Rentensplittings entfällt der Anspruch auf eine mögliche Hinterbliebenenrente. Vor der Beratung wäre es empfehlenswert, eine Splittingauskunft bei den jeweiligen Rententrägern anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam