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Experten-Antwort

Berücksichtigung Geringfügige Beschäftigung vor der SV Pflicht

von Susan200322.11.2015 | 18:45
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5 Antworten

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Hallo, werden denn Zeiten in einer Geringfügigen Beschäftigung, die man über viele Jahre vor der SV Pflicht 1999 ausgeführt hat in der Rente berücksichtigt, oder nicht? Hintergrund ist der, das bei mir im Versicherungsverlauf diese Zeiträume fehlen und ich diese Zeiträume nur über die Einkommenssteuererklärungen nachweißen kann, allerdings ist darauf nur das Jahres brutto vermerkt. Viele Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie „qwertz“ bereits zutreffend festgestellt hat, können geringfügige Beschäftigungen erst ab 01.04.1999 entsprechend berücksichtigt werden.

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4 Antworten

qwertzam 22.11.2015 | 18:51
Erst seit 01.04.1999
qwertzam 22.11.2015 | 18:55
Zitat von qwertz anzeigen
... werden/können Beiträge zur Rentenversicherung entrichtet werden. Vorher wurden keine Pflichtbeiträge/Pauschalbeiträge des Arbeitgebers zur Rentenversicherung entrichtet, wodurch folgerichtig diese Zeiten auch nicht im Rentenversicherungsverlauf auftauchen können. Schauen Sie sich einfach Ihre Gehaltsabrechnung vor und nach dem 01.04.1999/31.03.1999 an.
Konrad Schießlam 22.11.2015 | 22:58
Dies zu wissen, kann ja nicht schaden. Nenne deshalb ein Rechenbeispiel bei Verzicht auf die Versicherungsfreiheit, was ja bedeutet, die Differenz der 15% des AG. zum Gesamtbeitrag, derzeit 18,7%. Seit 2013 automatisch dem AN. belastet, bei 450 Euro Höchstbetrag 450 x 3,7% Euro 16,65 monatlicher Eigenbeitrag. Und Rentenzuwachs monatlich vorläufig ( 450 x 12) 5400 im Jahr, folglich: 29,21 West : 36267 x 5400 EU. 4,35 Rente. Bei nur 15% AG,Zahlung 4,35: 18,7 x 15 Euro 3,84 Rente. MfG.
Susan2003am 22.11.2015 | 21:10
Hallo, besten Dank an euch. Dann brauche ich erst gar nicht nach Nachweisen für diese Zeit zu suchen.
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