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Experten-Antwort

Berücksichtigung von Ausfallzeiten beim Rentenpaket 2014

von Egon Engel03.06.2014 | 19:13
1376 Ansichten
4 Antworten

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Für die Rente gemäß dem Rentenpaket, ab 63 Jahre mit 45 Versicherungsjahren, fehlen mir 11 Monate (lt. Versicherungsverlauf) wegen einer Fachschulausbildung im Jahre 1977/1978. Im Jahre 1985 hatte ich Widerspruch erhoben, weil die Zeit als Arbeitslosigkeit vermerkt war. Ich erhielt einen geänderten Bescheid mit Fachschulausbildung, mit dem Hinweis: vorgemerkt als Ausfallzeit-Tatsache nach § 36 Abs. 1 AVG. In der Anlage zu diesem Bescheid steht in der Rechtsvorschrift Zif. 4 b) Ausfallzeit sind ... abgeschlossene Fachschulausbildung bis zur Höchstdauer von 4 Jahren. Kann ich davon ausgehen, dass mir bei Rentenantrag die 11 Monate Ausfallzeit auf die 45 Jahre angerechnet wird. Für Ihre Auskunft danke ich Ihnen im Voraus.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Nach dem jetzigen Gesetzesstand sollen auch Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit mit Leistungsbezug auf die Wartezeit von 45 Jahren angerechnet werden, wenn nicht Arbeitslosenhilfe bezogen wurde. Der Bezug von Unterhaltsgeld würde somit auch berücksichtigt werden. Unter Umständen kann es sein, dass Sie aufgefordert werden, den Bezug von Unterhaltsgeld nachzuweisen/glaubhaft zu machen.

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3 Antworten

-/-am 03.06.2014 | 19:41
Ausfallzeiten sind keine Pflichtbeiträge.
Jonnyam 03.06.2014 | 21:38
Und auch nicht als Anrechnungszeiten wegen Entgeltersatzleistungen der Arbeitsförderung, Leistungen bei Krankheit und Übergangsgeld anzurechnen meint jedenfalls Jonny
Egon Engelam 03.06.2014 | 22:44
Hallo, meine Frage zur Ausfallzeit war vermutlich begrifflich nicht korrekt. Ich erhielt seinerzeit 1977/78 für die Meisterprüfung für 11 Monate Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt. Irgendwo las ich, dass Unterhaltsgeld als Beitragszeit bei den 45 Jahren mitgerechnet wird.
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