Hallo, Florian,
wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann unter Umständen hiervon Gebrauch machen: Freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr können bis zum 45. Lebensjahr nachgezahlt werden. Diese Nachzahlung ist jedoch nur möglich, soweit die Schulzeiten noch NICHT mit Beiträgen belegt sind und NICHT als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr in Frage und für Schulzeiten, die acht Jahre überschreiten. Die allgemeine Wartezeit (5 Jahre) kann dadurch evtl. erreicht werden.
Ob dies in Ihrem konkreten Fall möglich ist, sollten sie in einer Beratung und dann dem evtl. anstehenden Antrag auf Zahlung freiwilliger Beiträge in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe abklären.
Bitte bedenken Sie auch, dass Sie auch im 5-Jahres-Zeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung mind. 36 Monate mit Pflichtbeiträgen vorweisen können! Des Weiteren besteht in bestimmten Situationen die Möglichkeit vorzeitig die Wartezeit zu erfüllen.