Hallo Harald,
ich gehe hier zunächst davon aus, dass Sie von der Arge neben Ihrem Rentenbezug ergänzend Arbeitslosengeld II erhalten. Dieses unterliegt seit 2011 nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber selbst wenn hierfür Pflichtbeiträge entrichtet wurden (bis 31.12.2010) zählen diese Zeiten nicht mit zur Wartezeit von 45 Jahren für eine [:Altersrente für besonders langjährig Versicherte:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/gesetzliche-altersrenten.html.
Zur Frage des ausstehenden Lohns/Urlaubsgelds:
Lohn und Urlaubsgeld sind Arbeitsentgelt und werden als Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderungsrente als auch einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze angerechnet. Der Hinzuverdienst würde im Jahr 2022 berücksichtigt werden, da der Auszahlungszeitpunkt entscheidend ist.