Hallo skaface!
Die Erziehungszeiten werden der Mutter zu zuerkannt, wenn sie das Kind in der entsprechenden Zeit tatsächlich erzogen hat.
Die Erziehung eines Kindes setzt voraus, dass der Erziehende nicht nur gewillt, sondern auch in der Lage ist, das Kind tatsächlich zu erziehen. Er muss sich um das Kind kümmern und einen erzieherischen Einfluss auf das Kind haben.
Wenn das Kind und der Elternteil nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben (zum Beispiel Unterbringung des Kindes bei den Großeltern), liegt eine Erziehung durch den Elternteil nur dann vor, wenn auch konkrete Maßnahmen zur Erziehung des Kindes ergriffen werden (zum Beispiel durch persönliche Einwirkung auf das Kind, Einflussnahme auf die Großmutter als Betreuungsperson). Hierzu reichen zum Beispiel Geldüberweisungen zur Sicherstellung des Unterhaltes an die Großmutter und ein gemeinsam verbrachter Jahresurlaub allein nicht aus.
Dann müsste auch mein Patenkind bei mir berücksichtigt werden!
nein, es wird ja bereits dei der mutter berücksichtigt....;-)Schließlich Bestand ja weiterhin Kontakt zu dem Kind durch Telefonate und Briefe.Dann müsste auch mein Patenkind bei mir berücksichtigt werden!
Schließlich Bestand ja weiterhin Kontakt zu dem Kind durch Telefonate und Briefe.
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Dann müsste auch mein Patenkind bei mir berücksichtigt werden!
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nein, es wird ja bereits dei der mutter berücksichtigt....;-)
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