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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeiten für Stiefvater

von Mizzi20.03.2023 | 12:29
459 Ansichten
3 Antworten

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Ein freundliches Hallo mein Ehemann hat zeitweise meine Kinder, seine Stiefkinder, überwiegend betreut. (80er Jahre) Sie waren damals über 3 Jahre, aber noch keine 10 Jahre alt. Wir waren damals allerdings (noch) nicht verheiratet. Besteht die Möglichkeit, dass er trotzdem Berücksichtigungszeiten für seine Rente bekommen kann? LG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Mizzi,

wir schließen uns der Antwort von „Hobbyexperte“ an.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

Hobbyexperteam 20.03.2023 | 13:03
Ein Stiefelternteil ist eine Person, die mit dem Kind des anderen Ehegatten einen eigenen Haushalt bildet und mit ihm ein auf Dauer angelegtes elternähnliches Betreuungs- und Erziehungsverhältnis begründet. Die Eigenschaft als Stiefmutter/-vater beginnt daher frühestens mit der Eheschließung, wenn das Kind mit dem Stiefelternteil zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Haushalt zusammenlebt. Davor liegende Erziehungszeiten können nicht anerkannt werden, selbst wenn der spätere Stiefelternteil bereits vor der Eheschließung mit dem leiblichen Elternteil und dem Kind in einem Haushalt zusammengelebt hat.
Mizziam 20.03.2023 | 13:28
Vielen Dank für die Auskunft.
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