Hallo Conni,
ich kann mich den Ausführungen von "von oder so" anschließen:
- Die Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung rechnet bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres (= Tag vor dem Geburtstag), wobei ein teilweise belegter Monat ganz zählt.
- Solange Sie einen versicherungspflichtigen Minijob ausüben, sind Sie bezüglich der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente auf der sicheren Seite. Falls Sie allerdings irgendwann den Minijob aufgeben, sollten Sie sich wegen der Aufrechterhaltung des Erwerbsminderungsschutzes bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung beraten lassen.