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Experten-Antwort

Berücksichtigungszeiten Kindererziehung

von Kindererzieher24.06.2019 | 15:34
83 Ansichten
3 Antworten
WErden die 10 Jahre Kinderziehungszeiten als Berücksichtigungszeiten auch on top neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitens auf dei Wartezeiten angerechnet oder finden diese nur Berücksichtigung, falls gar in dieser gar nicht gearbeitet wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.06.2019 | 16:57

Hallo Kindererzieher,

senf-dazu hat die Antwort bereits verständlich gegeben.

2 Antworten

senf-dazuam 24.06.2019 | 15:52
Hallo Kindererzieher! Ein Monat kann immer nur ein Monat sein, auch wenn mehrere rentenrechtliche Zeiten in diesem Monat vorliegen. In den 10 Jahren an Kinderberücksichtigungszeiten liegen i.d.R. auch drei Jahre an Kindererziehungszeiten, vielleicht auch weitere Pflichtbeiträge aus einem Teilzeitjob, wenn das Kind in der Kita ist ... Falls keine andere Zeit in einem solchen Monat vorliegt als die KiBüz, dann zählt diese z.B. für die Wartezeit. Falls eine Pflichtbeitragszeit vorliegt, zählt eben diese. Aber immer nur eine und nicht mehrfach. Beginnt beispielsweise für ein zweites Kind nach 2 bis 3 Jahren eine weitere KiBüz, dann gibt das nicht zusammen 20 jahre, sondern die Zeit dauert (bei solchen Überlappungen) von der Geburt des ältesten bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes.
Kindererzieheram 24.06.2019 | 15:54
Klasse - vielen Dank für die schnelle und klare Antwort
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