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Experten-Antwort

Berufl. Reha

von Alex31.01.2020 | 09:56
85 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen, wird Übergangsgeld bei einer beruflichen Rehabilitation gezahlt und ist die Höhe genauso hoch wie in einer Rehamassnahme? Also ich befinde mich gerade in einer Reha. Falls ich an so einer Maßnahme teilnehme, darf ich während dieser Zeit noch ein Minijob haben, ohne das mir etwas abgezogen wird? Gibt es hier eine Hinzuverdienstgrenze? Danke schon einmal für eure Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alex,

für die Zeit der Teilnahme haben Sie regelmäßig einen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Übergangsgeld beträgt für Versicherte ohne Kind 68 Prozent des letzten Nettoarbeitsentgelts, mit einem Kind mit Kindergeldanspruch 75 Prozent. Waren Sie zuletzt selbständig tätig, so wird das Übergangsgeld nicht aus dem letzten Nettoarbeitsentgelt, sondern aus 80 Prozent des der Beitragsentrichtung im letzten Kalenderjahr zugrunde liegenden Einkommens berechnet. Die Berechnungsgrundlage darf bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben einen bestimmten Mindestbetrag nicht unterschreiten. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus 65 Prozent eines fiktiven Arbeitsentgelts, das Ihrer höchsten nachgewiesenen beruflichen Qualifikation entspricht. 68 Prozent oder 75 Prozent der so ermittelten Berechnungsgrundlage ergeben die Höhe dieses Übergangsgeldes.

Bitte wenden Sie sich an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger und klären, ob überhaupt und wenn ja in welcher Höhe neben der berufl. Reha ein Hinzuverdienst möglich ist.

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7 Antworten

Alexam 31.01.2020 | 12:56
Danke an das ExpertenForm. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum Sie nicht in der Lage sind eine Antwort darauf zu geben? Es muss doch irgendwo stehen, ob eine berufliche Reha-Weiterbildung, die über die DRV läuft, ein Minijob auszuführen wäre, der unter 450,- € liegt. Muss das hier individuell entschieden werden oder wie soll ich das verstehen? Im Internet über Google gibt es keine klare Antwort, die ich finden kann. Ich kann keine berufliche RWeiterbildung über die DRV machen, wenn ich nur von meinem Übergangsgeld leben muss, da funktioniert nicht.
Unwissender Experteam 31.01.2020 | 19:59
Nein, die Antwort des Experten ist ausweichend und abschiebend. Weil er es nicht weiß vielleicht?
Klartextam 31.01.2020 | 20:09
Dass ein Forum keine Antworten auf individuell zu prüfende Vorgänge geben kann, wird jedem Vernunftmenschen auch einleuchten. Sie verstehen es nicht oder wollen es nicht verstehen und damit ist Ihnen hier auch nicht mehr zu helfen. Halten Sie sich an den Rat des Experten (was ist daran so schwer?) oder lassen Sie es. Allein Ihre Entscheidung!
Alexam 01.02.2020 | 07:04
Was ist das für ein Ton Herr oder Frau Klartext, ich würde mich schämen an Ihrer Stelle. Manchmal versteh ich etwas nicht und das darf ich auch äußern und nochmal nachfragen. Ihre Antwort hätten Sie sich sparen können und lieber eine Tasse Tee zur Entspannung trinken sollen.
Ruhig Blutam 01.02.2020 | 09:14
Der neben der beruflichen Reha ausgeübte Minijob, könnte z.B. Ihre Gesundheit und/oder den Erfolg der Reha gefährden. Dies kann aber nur jemand beurteilen, der genaue Kenntnisse darüber hat, aus welchen Gründen Sie überhaupt eine berufliche Reha absolvieren müssen. Diese Kenntnisse hat nur Ihr Rehafachberater in Verbindung mit dem sozialmedizinischen Dienst Ihres zuständigen Rententrägers. Niemand in einem Forum kann daher eine entsprechende Frage beantworten. Auch wenn der Experte seine Begründung nur kurz gefasst hat, und @Klartext einen etwas „rauhen“ Umgangston gewählt hat, so war die Antwort im Ergebnis völlig korrekt. Wenn man also schon eine Expertenantwort bekommt und diese als Laie in Frage stellt, sollte man sich fragen, ob man dann überhaupt den Weg über ein Forum wählen sollte. Seine Wunschantwort erhält man dort nämlich leider nicht immer. VG
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