Hallo User Artur,
Ihre alte Versicherungskarte dient nur als Nachweis, wenn aus der Karte Ihre Berufsbezeichnung „Konditorlehrling“ hervorgeht. Sollten keine Berufsangaben in der Versicherungskarte stehen, dann helfen die Zahlen, die Sie angegeben haben, der Deutsche Rentenversicherung nicht weiter.
Sie haben angegeben, dass Sie keinen Ausbildungsvertrag mehr haben. Als Nachweis gilt auch ein Zeugnis des damaligen Arbeitgebers, falls ein Zeugnis ausgestellt wurde.
Ansonsten können Sie sich noch an die damals zuständige Handwerkskammer wenden. Bitten sie die Kammer, dass Ihnen eine Bescheinigung über die Berufsausbildung ausgestellt wird. Sämtliche Ausbildungsverträge müssen bei der zuständigen Handwerkskammer registriert werden.