Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Berufliche Reha

von Flabbes18.10.2010 | 11:44
3288 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Berufliche Reha wurde gewährt/ Alter 55 Jahre und Arbeitslos/ Unternehmer soll Eingliederungszuschuss erhalten/ macht diese Reha Sinn, oder besser BU Rente beantragen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo „Flabbes“,

die Frage, was in Ihrem Fall sinnvoller wäre, kann nicht pauschal festgestellt werden.

Der Eingliederungszuschuss als Leistung an einen potentiellen Arbeitgeber soll einen Ausgleich herstellen zwischen der anfänglichen Minderleistung des Einzuarbeitenden und der angestrebten vollen Leistung; damit soll die Bereitschaft zur möglichst dauerhaften Einstellung eines potentiellen Arbeitgebers gefördert werden. Ob die Suche nach einem derartigen Arbeitgeber erfolgreich ist, hängt natürlich von vielen Faktoren, insbesondere auch den Gegebenheiten des regionalen Arbeitsmarktes ab. Unbestritten ist aber auch, dass die derzeitige Situation am Arbeitsmarkt eine Suche schwierig macht; ist sie jedoch erfolgreich- und auch dafür gibt es Beispiele- macht ein Eingliederungszuschuss natürlich Sinn.

Bei einer dauerhaft erfolglosen Suche wäre damit die Rentenantragstellung ein mögliche Alternative- vor weiteren Schritten wäre aber unbedingt eine Beratung in einer Servicestelle der DRV empfehlenswert.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

7 Antworten

N B G F U Nam 18.10.2010 | 12:03
Hallo, ein "Eingliederungszuschuß" ist noch keine Reha im klassischen Sinn, auch wenn ein entsprechender Bescheid ihnen zugegangen ist. Ein Gespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder Sprechtag bei der Deutschen Rentenversicherung in ihrer Nähe wäre ratsam, damit sie die richtigen Entscheidungen treffen können und nicht gleich "mit Kanonen auf Spatzen schießen".
???am 18.10.2010 | 12:10
Anhand Ihrer Angaben lässt sich nicht erkennen, ob Sie als Facharbeiter (oder höherwertig) beschäftigt waren. Nur dann könnte ein Berufsschutz bestehen. Allerdings wird die Verweisbarkeit auf andere Berufe noch geprüft. Die Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit ist immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn Sie wissen wollen, wie's bei Ihnen ausgeht, müssen Sie einen entsprechenden Antrag stellen. Bedenken sie außerdem, dass Sie nur eine teilweise Rente erhalten können. Ob das Ihnen zum Leben reicht, ist fraglich. Inwieweit der Bescheid über den Eingliederungszuschuss bei Ihnen sinnvoll ist, kann so auch nicht beantwortet werden. Im Speckgürtel von München herrscht Vollbeschäftigung, da können Sie vielleicht etwas kriegen. Bei schlechteren Arbeitsmarktverhältnissen wohl eher nicht. Wenn man es nicht probiert, kann es aber auf alle Fälle nichts werden.
Nixam 18.10.2010 | 12:47
Was heisst hier: Macht diese Reha Sinn oder nicht? Es kommt ganz darauf an, ob Sie arbeiten gehen möchten oder nicht bzw. ob Sie sich gesundheitlich in der Lage fühlen, vollschichtig arbeiten zu gehen oder nicht. Unter diesem Umständen macht so ein Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber, der Sie möglichst in ein Dauerarbeitsverhältnis nach Ende des Eingliederungszuschusses aufnehmen soll, durchaus Sinn. Sollten Sie natürlich einem dieser Arbeitgeber "auf den Leim" gegangen sein, die sich an dem Lohnzuschuss nur bereichern wollen und Ihre Arbeitskraft nur als billige Arbeitskraft betrachten und Sie nach Auslaufen des Lohnzuschusses "vor die Tür" setzen, dann haben Sie eben Pech gehabt. Ich rate Ihnen, die Stelle anzunehmen und zu arbeiten. Erst nach einer möglichen Entlassung würd eich an Ihrer Stelle über eine mögliche Erwerbsminderungsrente nachdenken. Viele Grüsse Nix
Flabbesam 18.10.2010 | 13:08
Ich habe keine Arbeit,die muß ich mir zuerst noch suchen. Bisher ist aber noch kein Arbeitgeber an mir interessiert. Ich würde gerne arbeiten,aber wo ? Auch das Arbeitsamt wollte in der Vergangenheit schon Lohnzuschüsse an den Arbeitgeber zahlen.
Nixam 18.10.2010 | 13:17
Hallo Flabbes! Sie haben recht. Sie sind 55 Jahre alt. Wenn Ihnen der RV-Träger eine Umschulung bewilligt hätte, wären Sie am Ende der Massnahme 57 Jahre alt = 2 Jahre Umschulung. Und mit 57 nimmt Sie - auch - kein Arbeitgeber mehr....nicht nur wegen mangelnder Berufserfahrung im Umschulungsberuf. Tatsächlich erscheint unter diesen Umständen Ihre Lage ausweglos, einen geeigneten Arbeitsplatz zu suchen. Sie haben sich schon ausrechnen lassen, wie hoch Ihre Berufsunfähigkeitsrente zum jetzigen Zeitpunkt wäre? Eine Überlegung wäre dieser Schritt sicher wert. Lassen Sie sich bei der Auskunft- und Beratungsstelle zu diesem Thema ausführlich beraten. Viele Grüsse Nix
Flabbesam 18.10.2010 | 13:56
Meine jetzige Erwerbsminderungsrente würde 1198 Euro betragen. die 10,8% sind da schon abgezogen/ Eine halbe wäre n dann ca. 600 Euro minus 9,45% für Krankenversicherung und Pflegeversicherung/ Zusätzlich würde ich noch ca. 60 Euro Betriebsrente erhalten/ Das ist nicht viel,aber es würde mir weiter helfen.
Nixam 18.10.2010 | 14:31
Hall Flabbes! Sie wissen nun um Ihre Situation bescheid und müssen selbst entscheiden, ob Sie besser einen Rentenantrag stellen oder sich mit der Arbeitssuche noch eine Weile die Zeit vertreiben wollen. Viele Grüsse Nix
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026