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Experten-Antwort

Berufliche Reha

von Jens B.03.08.2014 | 20:44
1045 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich habe bereits in der Vergangenheit dieses Forum aufgesucht und habe Erfahrungen mit diesem ,,besonderen" Service der Rentenversicherung machen dürfen. Auch bin ich immer erstaunt gewesen über die vielen Beiträge der gleichen ,,Foren-User". Nun kommt trotzdem nochmal eine Frage: Meine berufliche Reha ist bewilligt und es wird demnächst zur Arbeitserprobung etc. kommen (5 Wochen) zur Feststellung des Leistungs- und Durchhaltevermögens (wahrscheinlich sagt das hier jedem etwas). Selbstverständlich ist eine Umschulung das Ziel (es geht mir weder zu schlecht noch zu gut dafür - ärztlich und psychologisch bestätigt). Nur bestehen meinetseits die Befürchtungen, dass die Ärzte/Psychologen das im Assesment nicht sehen. Sind ihre Gutachten anfechtbar? Kann eventuell eine weitere befristete Erwerbsminderungsrente folgen, bis eine weitere Stabilisierung eingetreten ist oder muss ich auf alle ,,Maßnahmer'' der Gutachter eingehen? Da ich ab nun auf diese Maßnahme angewiesen bin (z. B. berufliche Reha im BFW, möchte ich sichergehen, dass kein Fehler und keine Verzögerung eintritt (ich kann beispielsweise nicht mehr Zuhause wohnen, noch will ich Zeit verstreichen lassen, wenn ich genau so gut diese Zeit mit der beruflichen Reha sinnvoll nutzen kann). Was siid meine Rechtsmittel und lässt der Reha-Berater it sich in der Regel reden (im Sinne einer Lösung, die für alle okay ist)?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jens B.;

dem Beitrag von User „=//=„ kann ich nur zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

=//=am 04.08.2014 | 13:20
Wie Sie ja selbst wissen, ist die Arbeitserprobung dazu da, Ihr Leistungs- und Durchhaltungsvermögen festzustellen. Von der BfW wird dann dem RV-Träger mitgeteilt, wie die Arbeitserprobung verlaufen ist und ob Sie für eine bestimmte Ausbildung/Weiterbildung geeignet sind. Den Bericht bekommt der Reha-Fachberater und dieser bespricht mit Ihnen, ob überhaupt und ggfls. welche Maßnahme geeignet ist oder welche nicht. Gegen den Bescheid, der dann erteilt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Ob eine EM-Rente weiter zu gewähren ist, entscheidet der Soz.Med. Dienst. Sie sollten jetzt erst einmal diese Arbeitserprobung durchführen. Im Übrigen läßt der Reha-Fachberater schon mit sich reden, wenn das Berufsbild nicht zu utopisch ist und zum Abschlußbericht der BfW "paßt".
A. Wolffam 05.08.2014 | 09:38
Die "tolle" Arbeitserprobung/Berfufsfindung (Assessment) ist eine Katastrophe. Da werden einem Aufgaben auf den Tisch geknallt, womit man aber gar nichts zu tun haben will - also beruflich. Da wird einem auch NICHTS beigebracht, und das nicht Beigebrachte fliesst aber am Ende in das allgemeine Ergebnis ein. Beispiel: Man hat Rückenprobleme und will irgendetwas im IT-Bereich machen. Dann kommen die mit irgendwelchen anderen Aufgaben, die NICHTS mit IT zu tun haben, sondern mit irgendwelchem anderen Quatsch, z.B. handwerkliche Aufgaben, elektrotechische Aufgaben, Technisches Zeichnen, usw. Bei mir lief das nämlich so!! Und da ich immer und immer wieder mit irgendwelchen Aufgaben belästigt wurde, die NICHTS mit dem zu tun hatten was ich machen wollte, sah das Endergebnis (Abschlussbericht) dementsprechend auch aus. Und die Krone des Ganzen war ja dann aus Sicht der DRV die, dass ich dann für meinen Wunschberuf nicht geeignet bin - selten so ein Bullshit gehört. Was kann ich dafür, wenn falsch oder Sachen getestet werden, die NICHTS mit dem zu tun hatten, was ich machen wollte? Und wegen solchen "Fachkräften" muss ich mich jetzt schon seit 02/13 mit der DRV vor Gericht herumschlagen.... Ich schlage mal vor, dass genau diese "Fachkräfte" ihr eigenes Assessment durchlaufen.
A. Wolffam 05.08.2014 | 13:04
@ GroKo Und mit was sie es die bei dir versuchen sollten, spare ich mir aus reiner Höflichkeit... "Wir" kennen ja deine geistreichen Kommentare, die nimmt sowieso fast keiner mehr ernst!
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