Hallo SonaKöln,
Wenn Sie die Reha-Maßnahme bereits von sich aus abgebrochen haben, ohne dass eine vorherige Information/Abstimmung mit dem zuständigen Reha-Fachberater/Sachbearbeiter der DRV stattgefunden hat (was der übliche Weg gewesen wäre), sollten Sie dies schnellstmöglich nachholen. Eine Information an das BFW über den Abbruch ist hier keineswegs ausreichend. Außerdem sollten Sie sich - wie es Ihnen hier auch schon geraten wurde - umgehend bei der Agentur für Arbeit arbeitslos zu melden