Hallo Elke Becker,
zu Ihren medizinischen Angaben und damit zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann ich als medizinischer Laie nichts sagen. Letztlich müssen Sie sich darüber klar werden, welches Ziel Sie anstreben bzw. wie es dann ab dem 21.02.2017 (das ist ja nicht mehr lange hin) weiter gehen soll.
Im Moment sieht es rechtlich so aus: Sie beziehen Krankengeld. Sie sind der Aufforderung der KK nachgekommen und die RV hat den Reha-Antrag abgelehnt, weil Sie nicht erwerbsgemindert oder gefährdet seien. Damit besteht weiter Anspruch auf Krankengeld - aber eben nur bis zum 20.02.17.
Ganz praktisch müssen Sie sich also fragen, können Sie spätestens ab Februar wieder arbeiten und damit Ihren Lebensunterhalt sichern, oder benötigen Sie die Reha-Maßnahme, um wieder dahin zu kommen, oder müssen Sie eventuell auch eine Erwerbsminderungsrente in Betracht ziehen? Hier sollten Ihre Ärzte die ersten Ansprechpartner sein.
Bitte beachten Sie auch, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Erwerbstätigkeit ab 21.02. nicht in Frage kommt. Sie könnten dann über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld erhalten (auch bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis), werden dann aber von der Agentur wieder zur Reha-Antragstellung aufgefordert werden ...