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Experten-Antwort

Berufliche Reha abgelehnt

von Elke Becker23.11.2016 | 18:05
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6 Antworten

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Guten Abend, ich habe einen Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben (wurde von meiner Krankenkasse aufgefordert) gestellt. Dieser wurde mit der Begründung : Der Bezugsberuf ist unter folgenden Einschränkungen weiter zumutbar : ohne schweres Heben und Tragen. In dem Ärztlichen Befundbericht wurde versehentlich eingetragen,dass ich seid dem 24.08.2016 arbeitsunfähig bin. Richtig ist das ich ab dem 25.08.2015 arbeitsunfähig bin. Ich bin auch weiterhin in Behandlung, nächste Woche wird ei´n MRT der linken Schulter gemacht und es steht wahrscheinlich eine weitere OP an. Ich habe folgende Erkrankungen : Zervikale Spinalkanalstenose, HWS Syndrom, Zervikobrachialgie bds, Impingmentsyndrom linke Schulter und rechte Schulter, Dekompressions OP am 19.02.2016, Fibromyalgiesyndrom, lipödem mit Lymphostase der Beine, Hüftdisplasie und Gonarthrose in beiden Knien, Schlafstörungen , Schmerzen und Funktionseinschränkungen im Bereich der HWS und beide Schultern. Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen? Werde am 20.02.2017 von der Krankenkasse ausgesteuert. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Elke Becker,

zu Ihren medizinischen Angaben und damit zu den Erfolgsaussichten eines Widerspruchs kann ich als medizinischer Laie nichts sagen. Letztlich müssen Sie sich darüber klar werden, welches Ziel Sie anstreben bzw. wie es dann ab dem 21.02.2017 (das ist ja nicht mehr lange hin) weiter gehen soll.

Im Moment sieht es rechtlich so aus: Sie beziehen Krankengeld. Sie sind der Aufforderung der KK nachgekommen und die RV hat den Reha-Antrag abgelehnt, weil Sie nicht erwerbsgemindert oder gefährdet seien. Damit besteht weiter Anspruch auf Krankengeld - aber eben nur bis zum 20.02.17.

Ganz praktisch müssen Sie sich also fragen, können Sie spätestens ab Februar wieder arbeiten und damit Ihren Lebensunterhalt sichern, oder benötigen Sie die Reha-Maßnahme, um wieder dahin zu kommen, oder müssen Sie eventuell auch eine Erwerbsminderungsrente in Betracht ziehen? Hier sollten Ihre Ärzte die ersten Ansprechpartner sein.

Bitte beachten Sie auch, sich rechtzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden, wenn sich herausstellen sollte, dass eine Erwerbstätigkeit ab 21.02. nicht in Frage kommt. Sie könnten dann über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld erhalten (auch bei bestehendem Beschäftigungsverhältnis), werden dann aber von der Agentur wieder zur Reha-Antragstellung aufgefordert werden ...

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5 Antworten

schadeam 23.11.2016 | 23:35
Wer im Forum soll das denn beurteilen können? Wir kennen weder Ihr Alter noch ihren Beruf. Außerdem schreiben Sie dass der Antrag nur wegen der Krankenkasse gestellt wurde......von sich aus hätten Sie den gar nicht gestellt. Wieso dann Widerspruch einlegen? Was für eine Maßnahme wollen Sie denn erreichen? was meint Ihr Arzt dazu?
Elke Beckeram 24.11.2016 | 10:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde voraussichtlich nicht bis zum 21.02. Arbeitsfähig sein, da noch eine Schulter OP ansteht. Ich bin 54 Jahre alt und habe 30 Jahre im Verkauf gearbeitet. Ich bin seit 25 Jahren bei meiner Firma beschäftigt.
Elke Beckeram 24.11.2016 | 10:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde voraussichtlich nicht bis zum 21.02. Arbeitsfähig sein, da noch eine Schulter OP ansteht. Ich bin 54 Jahre alt und habe 30 Jahre im Verkauf gearbeitet. Ich bin seit 25 Jahren bei meiner Firma beschäftigt.
Elke Beckeram 24.11.2016 | 10:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde voraussichtlich nicht bis zum 21.02. Arbeitsfähig sein, da noch eine Schulter OP ansteht. Ich bin 54 Jahre alt und habe 30 Jahre im Verkauf gearbeitet. Ich bin seit 25 Jahren bei meiner Firma beschäftigt.
Elke Beckeram 24.11.2016 | 10:36
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich werde voraussichtlich nicht bis zum 21.02. Arbeitsfähig sein, da noch eine Schulter OP ansteht. Ich bin 54 Jahre alt und habe 30 Jahre im Verkauf gearbeitet. Ich bin seit 25 Jahren bei meiner Firma beschäftigt.
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